Prozess: Seit mehr als zwei Jahren kämpft Reiner Hagemann gegen das Wasserpreismodell Bad Herrenalbs

Seit mehr als zwei Jahren kämpft Reiner Hagemann gegen das neue Wasserpreismodell der Stadt Bad Herrenalb – bislang erfolglos. Nachdem die Klage zunächst am Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden war, hat auch das Calwer Amtsgericht nachgezogen. Doch das ficht Hagemann nicht an: Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Bad Herrenalb. Zur Erinnerung: Im Oktober 2017 trat in Bad Herrenalb ein neues Preismodell beim Frischwasser in Kraft. Laut Reiner Hagemann würden danach "Mini-Verbraucher" deutlich mehr zur Kasse gebeten werden als Großverbraucher. Außerdem nutzten die Stadtwerke, so sein Vorwurf, den "öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang" für die städtische Wasserleitung dazu, um privatwirtschaftlich – Gesellschafter der Stadtwerke sind die Stadt Bad Herrenalb, die EnBW Kommunale Beteiligungen sowie die Stadtwerke Ettlingen – Gewinne zu erwirtschaften.

Bereits 2016, so Hagemann weiter, habe der Gewinn bei der Wasserversorgung 233 000 Euro betragen. Dabei müsste nach seiner Auffassung in diesem Bereich eigentlich kostendeckend gearbeitet werden. Gegen diese Regelung und die damit verbundene Zahlung der Wasserrechnung hatte Hagemann Einspruch eingelegt und anschließend sogar geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim lehnte die Klage zwar ab, öffnete aber den Weg zu den ordentlichen Gerichten. Doch auch dort scheiterte Hagemann – vorerst. Denn das Amtsgericht Calw wies die Klage ebenso ab.

Lange überlegt

Und wie geht es nun weiter? Er habe "lange überlegt", sagt Hagemann, und sich gefragt, "warum schmeiße ich es nicht in die Ecke?". So ein Urteil wie das des Amtsgerichts habe er "noch nie erlebt", sagt er. Für ihn sei das gar "nahe an der Rechtsbeugung". Deshalb habe er sich nach langem Überlegen mit seinem Rechtsanwalt dazu entschlossen, noch weiter zu gehen und sich, wie er es ausdrückt, "durch die unteren Gerichte quälen, die nichts taugen". Deshalb hat er jetzt Berufung am Landgericht Tübingen eingelegt, für die Begründung hat er bis Ende April Zeit.

Mit einer möglichen Entscheidung dort rechnet er frühestens im Spätherbst. Sollte er auch dort scheitern, stünde noch der Weg zum Oberlandesgericht offen, "dann ist der Rechtsweg ausgeschöpft und ich könnte noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber das habe ich nicht vor", sagt er.

Warum aber gibt er nach so vielen Niederlagen nicht auf? Er sei nach wie vor der Meinung, dass das "öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis noch existiert. Die Gemeinde hat das nur in die Ecke gestellt". Der öffentlich-rechtliche Anschluss- und Benutzungszwang sei "ein Gewaltverhältnis, ein Monopol". Und wenn die Gebühren nun privatwirtschaftlich abgerechnet würden, sei es ein "Gewaltmonopol", Hagemann spricht sogar von einem "Ausbeutungsmonopol". Aber der Amtsrichter habe das nicht sehen wollen, dass der Satzungsparagraf, der diesen Benutzungszwang regle, nichtig sei.

Er habe gerechnet und sei ziemlich erstaunt gewesen. Laut Auskunft der Stadtwerke Bad Herrenalb, die Hagemann erhalten hat, steht den Wasserversorgern ein weites Ermessen bei der Gestaltung seiner Wassertarife zu. Dazu behauptet er aber: "Das stimmt nicht!" 2016 habe der Gewinn bei der Wasserversorgung bei 233 000 Euro gelegen und durch die Gebührenänderung habe sich der Gewinn um 102 000 Euro erhöht. Dazu komme noch eine Konzessionsabgabe, die die Stadtwerke an die Stadt abführen würde: "Die Stadt tut nix, gibt das (die Wasserversorgung, Anm. d. Red.) ab und kriegt noch Geld dafür." Das seien zusätzliche Erlöse, womit sich der Gewinn nach Hagemanns "sehr nach unten geschätzter" Rechnung auf etwa 30 Prozent belaufe.

Zwar gebe es seit 2014 eine neue Regelung, nach der Gemeinden auch privatrechtliche Gesellschaftsformen nutzen dürften wie einen Eigenbetrieb oder eben – wie im Fall der Stadtwerke – eine GmbH, praktisch sei da nach seiner Auffassung aber nichts geregelt. Zwar gelte immer noch der Kostendeckungsgrundsatz, aber Unternehmen dürften auch Gewinne erzielen. Und deshalb möchte er nun prüfen lassen, ob die Stadtwerke den Kostendeckungsgrundsatz einhalten würden. Als nächstes also vor dem Landgericht. Fortsetzung nicht ausgeschlossen.