ELR: 350 000 Euro beantragt / Markus Stein: Bewilligte Summe müsste ausreichen

Zehn Anträge liegen derzeit der Gemeinde für förderfähige Projekte nach den Richtlinien des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum (ELR) vor.

Bad Dürrheim (kal). Ob alle für das Förderjahr 2019 zum Antragsschluss Ende September beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden, sei jedoch noch offen, ließ Henner Lamm vom Büro Kommunalplan bei der Sitzung des ELR Forum verlauten. Als Grund nannte er, dass bei manchem Antragsteller der Entschluss, das Vorhaben im nächsten Jahr auch umzusetzen, noch nicht vollends gereift sei. Zudem könnten in den verbleibenden zehn Wochen noch weitere Anträge hinzukommen.

In Anbetracht dieser Situation verständigten sich die Forumsmitglieder darauf, am 19. September im Rathaus von Sunthausen eine Sitzung abzuhalten, bei der eine Prioritätenliste erstellt wird. Für Hochemmingen liegt ein Antrag zur Baulückenbebauung mit einem Vier-Familienhaus vor, bei dem zwei Wohnungen gefördert werden können. In Oberbaldingen möchte ein Gewerbetreibender seinen Betrieb erweitern. In Öfingen soll ein altes Gebäude abgerissen und ein Neubau entstehen.

Mehrere Anträge liegen aus Unterbaldingen vor, wo ein Grundstücksbesitzer in der Kapellenstraße ein neues Einfamilienhaus errichten möchte, eine Halle für die Betriebserweiterung geplant ist, in der Bogenstraße ein altes Gebäude einem Neubau weichen soll und in der Straße Am Anger ein Bauherr ein Haus in Holzbauweise bauen lassen möchte.

In Sunthausen beabsichtigt ein Antragssteller den ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudeabschnitt in einem größeren Haus für Wohnzwecken umzuwandeln. Aus Bad Dürrheim liegt ein kommunaler Antrag vor. Sollten die Anträge so wie eingereicht bewilligt werden, würde die Fördersumme 350000 Euro betragen, errechnete Hauptamtsleiter Markus Stein.

Die vom Regierungspräsidium für die Jahre 2017 bis 2021 bewilligte Fördersumme beträgt zwei Millionen Euro. Aus dem Fördertopf flossen bisher 1,433 Millionen Euro. Stein geht davon aus, dass die Gelder ausreichen werden, um die förderfähigen Vorhaben bezuschussen zu können. Es könnte auf den Einzelbau bezogen jedoch durchaus sein, dass die Förderung innerhalb des Zeitraumes von fünf Jahren beibehalten wird, falls der Topf gelehrt sein sollte.