Mann wehrt sich gegen Kürzung des Krankengelds

Bad Dürrheim (leo). Die Krankenkasse war der Ansicht, dass ihr Mitglied wieder gesund sei und kürzte das Krankengeld. Anderer Meinung war der Hausarzt, der seinen Patienten noch vier Wochen länger krank geschrieben hatte. Die Auseinandersetzung führte nun vor das Sozialgericht.

Vorderwandinfarkt, Reha und weitere medizinische Eingriffe – all das waren Stationen eines Bad Dürrheimer Bürgers. Die entsprechenden Krankschreibungen waren erfolgt. Doch dann zog die Krankenkasse nicht mehr mit. Sie verwies den Kranken an den Medizinischen Dienst, obwohl der Hausarzt meinte, bei seinem Patienten sei keine Belastung möglich. Der Medizinische Dienst stellte jedoch fest, dass hier weder kardiale Probleme noch Depressionen vorliegen würden. Der Zustand habe sich stabilisiert.

Der Mann akzeptierte dies nicht und klagte vor dem Sozialgericht Reutlingen, das jüngst den Fall in Rottweil verhandelte. Die Richterin meinte angesichts des doch kleinen strittigen Betrages, solle man sich auf die Hälfte des Streitwertes einigen. Auch der Vertreter der beklagten Krankenkasse war derselben Meinung. So einigte man sich auf die Summe eines Krankengeldes für einen halben Monat in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags.