Der Platz um das Jugendhaus Bohrturm ist in der Vergangenheit schon häufiger negativ aufgefallen. (Archivfoto) Foto: Pfaff

Polizei sperrt Zufahrt zum Jugendhaus am Bohrturm. Grillstelle bleibt vorerst abgebaut. 

Bad Dürrheim - Aus einer über WhatsApp geplanten Party am Samstagabend an der Grillstelle beim Jugendhaus Bohrturm in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) ist nichts geworden - nur zwei vermeintliche Partygäste ließen sich blicken. Die Stadt hatte die Party vorab kurzerhand verboten, weil die Veranstaltung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, und die Organisatoren nicht bekannt waren.  

Dass keine Party stattfand, dafür sorgte die Polizeidienststelle Bad Dürrheim und schickte Einsatzkräfte vor Ort, um die Situation zu kontrollieren. Die Zufahrten zum Bohrturm wurden gesperrt. "Es hätte sein können, dass trotz Verbot einige Jugendliche vorbeigeschaut hätten, ob dort etwas passiert. Deshalb waren die Kollegen vor Ort", berichtet Polizeisprecher Michael Aschenbrenner.

Tatsächlich haben sich am Abend nur zwei Personen an den Grillplatz verirrt. Laut Polizei wollten sie dort jedoch nur schauen, ob die Party stattfindet oder nicht. 

Der Platz um das Jugendhaus Bohrturm ist laut Uli Fleig, Polizist in Bad Dürrheim, in der Vergangenheit schon häufiger negativ aufgefallen. "Es passiert immer wieder Mal etwas. Häufig handelt es sich um Sachbeschädigungen, aber uns ist auch bekannt, dass auf dem Areal ab und zu Drogen konsumiert werden", sagt Fleig. Ob und wann der Grillplatz wieder eröffnet wird, liege in den Händen der Stadt. 

Eingeladener Gast meldete Party bei Polizei

Doch wie kam es eigentlich dazu, dass die Party verboten wurde? In der vergangenen Woche begann laut Polizeisprecher Aschenbrenner über WhatsApp eine "Werbekampagne" für eine Party nahe des Hindenburgparks. "Die Einladung wurde oft geteilt und jemand der die Nachricht erhalten hat, hat die Party dann der Polizei gemeldet", sagt Aschenbrenner unserer Zeitung. Da die Organisatoren zu einer Veranstaltung mit Getränken und Stockbrot einluden und dafür auch Geld verlangt hätten, wäre die Party meldungspflichtig gewesen.

Veranstaltungen, bei denen eine Bewirtung stattfindet, müssen verschiedene Auflagen erfüllen. Zum Beispiel muss für die geplante Anzahl an Gästen ausreichend Toiletten zur Verfügung gestellt werden, nennt Aschenbrenner nur einen Grund. Auch Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneregeln spielen eine Rolle. 

Eine Veranstaltung aber letztlich zu verbieten, sei die Angelegenheit der Stadt. Als der Sachgebietsleiter der Stadtjugendpflege, Christoph Lauer, von der Party erfahren hat, habe er beim Bauhof in Auftrag gegeben, den Grill abzubauen und die Feuerstelle zu sichern. "Die Polizei kontrolliert, ob dieses Verbot eingehalten wird und greift wenn nötig ein", erklärt Aschenbrenner.