In der Klinik Hüttenbühl müssen derzeit einige Rehapatienten und Angestellte zu Hause bleiben, eine Ärztin bekam einen positiven Covid-19-Bescheid. Foto: Strohmeier

Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne. Abgeordneter Frei äußert sich zum Thema Rehakliniken.

Bad Dürrheim - Eine Ärztin in der Klinik Hüttenbühl wurde positiv auf den Covid-19-Virus getestet. 14 Patienten als Kontaktpersonen mussten in häusliche Quarantäne geschickt werden sowie mehrere Mitarbeiter.

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Jörg Wittmann, kaufmännischer Direktor der Klinik Hüttenbühl, bestätigte auf Anfrage, dass die Klinik betroffen sei. Insgesamt laufe der Betrieb aber weiter, es sei einigermaßen ruhig.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden Ende vergangener Woche, nachdem der Verdachtsfall bestätigt wurde, die weiteren Schritte eingeleitet. Den Kontaktpersonen unter den Mitarbeitern und den Patienten wurde umgehend häusliche Quarantäne verordnet. Insgesamt handelt es sich um ungefähr 20 Personen.

Das Haus sei zu 50 Prozent belegt, so Wittmann. Das Haus hat Indikationen in der Psychosomatik. Dazu gehören Erkrankungen wie Angst-, Phobische-, Zwangs- und Essstörungen oder auch posttraumatische Belastungsstörungen. Mitbehandelt werden auch Erkrankungen im Herz-Kreislauf- wie auch des Muskel-Skelett-Systems, Atemwege und Ernährungs- sowie Stoffwechselkrankheiten.

Die Klinik gehört zur Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dort werde ganz normal weitergearbeitet, so Wittmann. Er geht im Moment davon aus, dass die Nachwirkungen auf die Belegungszahlen sich in Grenzen halten, da es bei Rehamaßnahmen in diesem Bereich der Indikation Wartelisten gebe. Aber genau sagen könne er das noch nicht.

Vorwurf des Verbands

Unterdessen wirft der Bundesverband deutscher Privatkliniken der Politik vor, die Vorsorge- und Rehakliniken im vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Referentenentwurf des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz nahezu vergessen zu haben. "Die vorgesehene Einbindung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in die Patientenversorgung geschieht nur halbherzig und führt die Kliniken wegen fehlender finanzieller Absicherung innerhalb weniger Tage in die Insolvenz. Es käme zur absurden Situation, dass dringend benötigte Ärzte und Pflegekräfte in der Krise entlassen werden oder in Kurzarbeit gehen müssten. Dabei liegen in der konsequenten Einbindung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie der Krankenhäuser nach Paragraf 30 der Gewerbeordnung (GewO) enorme Chancen: Insgesamt verfügen wir in Deutschland über 167.000 Betten in rund 1000 Einrichtungen mit rund 120.000 Mitarbeitern. Diese Potentiale werden mit dem Gesetzentwurf nicht erschlossen. Existenzen und vor allem Patientenleben stehen auf dem Spiel."

Frei nimmt Stellung

Auf die Vorwürfe des Verbands angesprochen, möchte der CDU-Bundestagsabgeordnete das so nicht stehen lassen. "Ich habe größtes Verständnis für die großen finanziellen Sorgen der Rehakliniken in meinem Wahlkreis und der insgesamt mehr als 200 Häuser in Baden-Württemberg nach dem plötzlichen Einbruch der Belegung durch die Corona-Krise." Deshalb habe man am Wochenende alle denkbaren Hebel in Bewegung gesetzt, um gemeinsam weitere Verbesserungen zu erwirken und damit die Zukunft der Reha-Kliniken als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber zu sichern.

Klar sei, dass zunächst die Akutversorgung und der Aufbau neuer intensivmedizinischer Kapazitäten absoluten Vorrang haben. "Wir wollen, dass eine rasche Verdopplung der 28.000 Intensiv-Betten erreicht wird. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium adressiert." Damit die Krankenhäuser für die Erreichung der Maßgabe arbeiten, sollen sie alle planbaren Behandlungen verschieben und alle Betten möglichst frei räumen, erläutert Frei weiter. Damit die Krankenhäuser entstehende Leerstände und die notwendigen Investitionen – die über die Krise hinaus womöglich nicht auf Dauer gebraucht werden – stemmen können, erhalten sie "leere" Betten vergütet. Diesen Umstand wünschen sich auch die Reha-Kliniken. Es würde für Klarheit sorgen.

"Dafür habe ich mich am Wochenende auch intensiv eingesetzt. Anderseits ist auch die Sichtweise des Bundesgesundheitsministers nachvollziehbar, da die Reha eben auch nur in Teilen aus den Leistungen des SGB V-Regelkreises gespeist wird. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen in Deutschland nur etwa ein Drittel der anfallenden Behandlungskosten für Reha-Maßnahmen. Alle anderen Reha-Leistungen werden vorrangig von der Gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen vom Bundesarbeitsministerium verantworteten Sozialträgern geschultert." Frei rechnet fest damit, dass in den kommenden Wochen auch ein weiteres Finanzierungsgesetz aus dem Bereich des BMAS mit weiteren Maßnahmen und Hilfen für die Reha-Kliniken kommen werde.

An Reha-Kliniken gedacht

Es sei aber auch bei Weitem nicht so, dass die Reha-Kliniken bei dem derzeitigen Gesetz vergessen wurden. Ganz im Gegenteil. Bund und Länder haben nach Angaben des Abgeordneten beschlossen, dass die Länder die Reha-Kliniken ermächtigen können, auch Patienten zur Versorgung aus den Krankenhäusern zu übernehmen. Selbst die Versorgung von Corona-Patienten mit leichteren Symptomen sei dort möglich. Da die Krankenhäuser ihre Kapazitäten massiv frei machen, um sich auf den großen Akut-Ansturm vorzubereiten, bestehe für die Reha-Kliniken ein sehr großes Potenzial, das 1:1 nach den Abrechnungsschlüsseln der Krankenhäuser abgerechnet werden dürfe. Ebenso dürfen die Reha-Kliniken für eine begrenzte Zeit Kurzzeitpflege betreiben und abrechnen. Dieses Feld wurde kurzfristig eröffnet.