Die Naturschutzorganisation BUND fordert eine Aufhebung der Verdolung im Zuge der Baumaßnahmen auf dem Irma-Areal. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder-Bote

Stellungnahme: Stille Musel im betroffenen Abschnitt verdolt

Bad Dürrheim. Der BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg erhebt gegen den vorliegenden Bebauungsplan "Irma" in Bad Dürrheim mehrere Einwendungen. "Es ist für uns nicht akzeptabel, dass die Stille Musel gemäß der vorliegenden Planung weiterhin verdolt bleiben soll", heißt es in dem Schreiben der Naturschutzorganisation. "Wir fordern daher deren Freilegung und Renaturierung im Planungsbereich."

Für den BUND überwiege das öffentliche Interesse an einer Freilegung und Renaturierung das individuelle Interesse an einer kostengünstigen Vorhabensumsetzung. "Wir sind davon überzeugt, dass die Renaturierung der Stillen Musel an dieser Stelle die Aufenthaltsqualität für die Anwohner und die Bürger Bad Dürrheims deutlich erhöhen würde", heißt es weiter in der Stellungnahme. Der BUND sieht auch Vorteile für den Investor, da die Nähe zum und der Ausblick auf das Gewässer die Attraktivität einer Immobilie steigere.

Auch für den Hochwasserschutz gebe es positive Effekte durch eine Entfernung der Verdolung und Renaturierung. Hierdurch würden eine Engstelle beseitigt sowie zusätzliche Überschwemmungsflächen im breiteren Gewässerkorridor geschaffen. Bereits jetzt zeige ein Blick auf die Hochwassergefahrenkarte, dass bei einem stärkeren Hochwasser der Abfluss durch die Verdolungsstrecke nicht mehr gewährleistet sei, was zu Überschwemmungen oberhalb führen könne. Derartige Renaturierungen seien zudem, beispielsweise nach den neuen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, zu 80 Prozent förderfähig, sodass der Kommune nur geringe Kosten entstünden.

Der BUND-Regionalverband sieht die Planung auch rechtlich kritisch, "da sie in unseren Augen einen Verstoß gegen das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie darstellt, nach der jedes Oberflächengewässer bis spätestens 2027 den ›guten Zustand‹ erreicht haben muss". Werde die vorliegende Planung so umgesetzt, werde der schlechte Zustand der Stillen Musel in der jetzigen Form zementiert und eine fristgerechte Erreichung der Richtlinienziele unmöglich gemacht. Damit verstoße die Planung in diesem Punkt auch gegen Landeswassergesetz, das die Rückführung von Gewässern in einen naturnahen Zustand vorschreibe.

Der BUND hält die gewässerökologischen Vorgaben dieser Richtlinien durchaus für vereinbar mit der baulichen Neugestaltung des Irma-Areals. "Die ›hohen Flächenverluste‹ überwiegen für uns nicht das öffentliche Interesse an einer Renaturierung der Stillen Musel."

Die Flächenverluste für die Tiefgarage, die mit einer Renaturierung der Stillen Musel verbunden wären, könnten nach Meinung des BUND anderweitig kompensiert werden, etwa durch eine zweigeschossige, von der Grundfläche kleinere Tiefgarage oder eine Flächenverschiebung weg von der Stillen Musel.