Rodung: Stadt fällt drei Bäume ohne Ersatzpflanzung / Verwaltung nimmt Stellung

Bad Dürrheim. Die Stadt Bad Dürrheim gab in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag ausführlich Stellung zu der Baumfällaktion beim Waldeck.

Nach Angaben der Stadt wurde der Antrag schriftlich am 2. November 2017 gestellt. Der Antrag sei nicht vollständig gewesen, da die zu fällenden Bäume im einzelnen nicht aufgeführt waren.

Bauhofleiter Michael Liedtke beurteilte die Bäume noch am gleichen Tag kam zu der Feststellung, dass 21 Bäume gefällt werden dürfen – zusätzlich eine vorgeschädigte Rotbuche. Festgelegt wurde eine Ersatzpflanzung von 22 Bäumen auf dem Grundstück oder auf dem Grundstück und auf einem von der Stadt zu benennenden Grundstück.

Entgegen der Baumschutzsatzung wurden bisher die Bäume von Michael Liedtke oder dem Umweltbeauftragten Gerhard Bronner beurteilt. Laut Satzung soll die Beurteilung nur von dem Umweltbeauftragten vorgenommen werden. Dies habe sich jedoch als nicht praktikabel erwiesen. Da Liedtke Baumfachwirt ist, habe er jedoch die Kompetenz, die Entscheidung selbst zu fällen. Als weiterer Punkt sieht die Satzung vor, dass für Bäume, die in einer Höhe von einem Meter und höher zwei Ersatzbäume gepflanzt werden müssen. Diese Regelung hat sich nach Angaben der Stadt von Anfang in der Praxis nicht bewährt. "Der Normalfall war, für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung einzufordern. Genau diese Vorgehensweise wurde auch, wie bei vielen anderen Fällen, beim Waldeck angewandt", ist in der Stellungnahme zu lesen.

Bemängelt wurde in den vergangenen Wochen zusätzlich, dass vor ein paar Jahren drei Bäume entlang der Waldstraße von der Stadt gefällt wurden. Der Grund war, dass das Lichtraumprofil nicht mehr den Anforderungen entsprach. In diesem Jahr werde man eine Ersatzpflanzung vornehmen.

Kritik gab es auch an Fällungen für die Hotelerweiterung im Jahr 2015. Mit dem Bauantrag wurde keine Fällgenehmigung beantragt. "In den Bauakten ist lediglich der Vermerk vom Bauamt ›Keine Bedenken‹ ersichtlich." Nach Auswertung von Luftbildern gab es zwei Bäume, welche unter die Baumschutzsatzung gefallen wären. Vier Bäume seien auf dem Grundstück gepflanzt worden, somit sei die Baumschutzsatzung erfüllt.

"Diese Fälle haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht, die Baumschutzsatzung auf eine praxisnahe und möglichst einfach zu handhabende Grundlage zu stellen." Künftig wird die Stadt eines verpflichtend einfordern: Der Antrag auf Fällung mit genauer Bezeichnung der Bäume, Lage, Maße der Bäume, Fotos und Angaben, wo und wie die Ersatzpflanzungen qualitativ und quantitativ vorgenommen werden soll. Erst nach einer Prüfung wird die Genehmigung erteilt.