Auf der Wiese links und rechts der Zufahrt zur Kläranlage bei Unterbaldingen möchte der Hundesportverein Pfotenarbeit ein Trainingsgelände ausweisen. Das Landwirtschaftsamt möchte das Gelände aber hierfür nicht freigeben. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder-Bote

Hundesportverein: Gewünschtes Trainingsgelände abgelehnt

Bad Dürrheim-Unterbaldingen (rtr). Der Hundesportverein Pfotenarbeit hatte Pläne, ein Wiesengrundstück von etwa 800 Quadratmetern in der Nähe der Kläranlage bei Unterbaldingen als Trainingsgelände für Hunde zu nutzen. Doch das Landwirtschaftsamt ist damit nicht einverstanden.

Der Ortschaftsrat hatte bereits 2016 beschlossen, dass der Verein das Gelände hierfür bekommen soll, informiert Ortsvorsteher Jürgen Schwarz. Doch auch das Landratsamt musste hierzu angehört werden. Und wie sich jetzt herausstellte, gab es von Seiten des Landwirtschaftsamtes eine ablehnende Stellungnahme, bedauert Schwarz. Die Behörde lehne eine Umwandlung der Wiese in diese Form der Nutzung ab. Schwarz bezeichnet die Situation als "sehr unbefriedigend".

Das Landwirtschaftsamt habe als Alternative ein Gelände hinter der Kläranlage in Richtung Kötach vorgeschlagen. Doch diese Möglichkeit scheidet nach Ansicht von Schwarz aus, weil die Fläche völlig verbuscht und im Bedarfsfall als Holzlagerplatz vorgesehen sei.

Um das Trainingsgelände eventuell doch noch auf der ursprünglich vorgesehenen Fläche zu realisieren, könnte möglicherweise ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden, meint Schwarz. Ein öffentliches Interesse könne begründet werden, wenn dort so genannte Rettungshunde trainiert würden. Diese Möglichkeit werde vom Verein geprüft.

Wie vom Vereinsvorsitzenden Michael Siraky zu erfahren war, gebe es bereits einen "engen Kontakt" mit dem Rettungshunde-Verein Löffingen. Eine Kooperation in Form eines gemeinsamen Trainingsgeländes sei vorstellbar, habe aber das Landwirtschaftsamt bislang auch nicht zu einem Umdenken bewogen. Die Behörde habe ihrerseits noch eine weitere Alternative vorgeschlagen, ein Ackergrundstück in der Nähe der Kläranlage. Aber der Hundesportverein braucht ein Wiesengrundstück. Siraky wundert sich, dass bei einem Acker eine Umnutzung als Trainingsgelände für das Landwirtschaftsamt offensichtlich in Ordnung geht, bei der vom Verein gewünschten Wiese jedoch nicht.

Das ist eine der offenen Fragen, die Siraky in einem Gespräch mit dem Landwirtschaftsamt klären möchte. Ganz aufgeben möchte er die Hoffnung nicht, die Genehmigung für die gewünschte Wiese doch noch zu erhalten. Ohne Trainingsgelände hält er ein Überleben des erst im Oktober vergangenen Jahres gegründeten Vereins für schwierig. Unbefriedigend ist es jetzt schon für ihn, die Vereinsmitglieder in der Frage um ein Trainingsgelände immer wieder vertrösten zu müssen. Der Unterbaldinger Verein habe derzeit rund zehn Mitglieder. Es habe Anfragen von weiteren Personen gegeben, die ebenfalls in den Verein eingetreten wären, wenn er denn ein Trainingsgelände gehabt hätte.

Das Landratsamt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das vom Hundesportverein favorisierte Wiesengrundstück in der Flurbilanz Baden-Württembergs als so genannte "Vorrangflur II" ausgewiesen werde. "Diese Flächen sollen nur in unbedingt erforderlichem Umfang aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden, und Fremdnutzungen sollen ausgeschlossen bleiben", informiert die Pressesprecherin des Landratsamtes, Heike Frank. Durch das Landwirtschaftsamt seien Alternativflächen in der Nähe des ursprünglich vorgesehenen Ortes vorgeschlagen worden, deren Nutzung aus fachlicher Sicht aufgrund ihrer Lage vertretbar wären. Diese Flächen seien für den Verein jedoch aus dessen Sicht aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, räumt Frank ein. Der Verein habe seine Bauvoranfrage im Mai zurückgezogen, nachdem die Baurechsbehörde dem Vorsitzenden Siraky erklärt habe, dass eine Erteilung des Bauvorbescheids und auch eine Baugenehmigung "nicht in Aussicht gestellt werden können".

Frank weist außerdem darauf hin, dass die "generelle Frage" bestehe, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich überhaupt zulässig sei. Die beantragten Baugrundstücke befänden sich im Außenbereich, und ein Hundesporttrainingsgelände in der beantragten Form zähle nicht zu den so genannten privilegierten Vorhaben.

"Gerne kann sich der Bauherr nochmals mit unserem Baurechtsamt in Verbindung setzen, um gemeinsam mit der Landwirtschaftsbehörde und der Kommune nach einer Lösung zu suchen", reicht das Landratsamt aber die Hand zum weiteren Gespräch.