Vergeblich hat das Landgericht Konstanz auf einen 55-jährigen Angeklagten aus Bad Dürrheim gewartet. (Archivfoto) Foto: Seeger

Mann erscheint nicht zu Prozess. Polizei greift Alkoholsüchtigen auf. 50 Entzüge sind umsonst.

Bad Dürrheim/Konstanz - Vergeblich hat das Landgericht Konstanz auf einen 55-jährigen Angeklagten aus Bad Dürrheim gewartet. Der schwer alkoholsüchtige Mann sollte sich diese Woche wegen mehrerer Beleidigungen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Schwarzfahrens, Hausfriedensbruch und wegen Diebstahls vor Gericht verantworten. Alle Taten beging er unter starkem Alkoholeinfluss.

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Weil der vielfach vorbestrafte Mann bereits mehrere Dutzend gescheiterte Versuche des Alkoholentzugs hinter sich hat, musste er dieses Mal damit rechnen, neben oder anstelle einer Freiheitsstrafe zwangsweise in einer Entziehungsanstalt untergebracht zu werden. Seinem Verteidiger berichtete er noch am Morgen des Verhandlungstages, er könne nicht vor Gericht erscheinen, weil er sich nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert habe und unter starkem Husten leide. Er habe Angst, so eine Verhandlung nicht durchzustehen und zu sterben.

In Psychiatrie gebracht

Ein zum Strafprozess als Nebenkläger geladener Polizeibeamter aus Rottweil berichtete aber, dass der 55-Jährige in der Nacht vor dem Gerichtstermin in Bad Dürrheim wieder einmal schwer betrunken von der Polizei aufgegriffen worden sei und in die Psychiatrie nach Rottweil gebracht worden sei.

Der zum Prozess geladene psychiatrische Sachverständige teilte mit, dass sein langjähriger Patient sich bereits 50 Mal zur Entgiftung in der Einrichtung befunden habe, aber jeweils nach einigen Tagen abgebrochen habe. Zwar zeige er sich mittlerweile aufgrund seines fortgeschrittenen Alters eher therapiebereit, könne aber ohne entsprechenden Zwang keine Therapie durchziehen. Auch jetzt geht man davon aus, dass er nach einigen Tagen das Krankenhaus wieder verlassen wird.

Das Gericht muss nun einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Die Gefahr, dass der Angeklagte sich seiner Verantwortung wieder entziehen würde, schätzte man als groß ein. Deshalb erwog das Gericht jetzt, einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen. Zum nächsten Termin, der noch vereinbart werden muss, würde er dann aus der Haft vorgeführt werden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl. Die Entscheidung darüber wurde bislang noch nicht öffentlich bekannt gegeben.