Ministerpräsident Kretschmann warnt vor Einkaufstouren in Kreise mit niedriger Inzidenz. Für die Planung des Osterurlaubs sind noch viele Bedingungen unklar. Erst zwölf Tage vor Ferienbeginn wird die Politik über die Hotelfrage entscheiden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Stuttgart - Was bringt die neue Lockerung für die Reisefreiheit? Die Landesregierung will Kurzreisen zum Shoppen in Landkreise mit niedriger Inzidenz verhindern. Und vor Fernreisen zu Ostern stehen Fragezeichen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wer stoppt die Einkaufstouristen?
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält die stärkere Lockerung des Lockdowns für Kreise mit niedrigen Infektionszahlen von Montag an für vertretbar. Zugleich warnte er am Freitag im Landtag vor „Einkaufstourismus“ zwischen den Kreisen. Man setze auf die Vernunft der Bürger. Es dürfe nicht passieren, dass Menschen nun zuhauf in anderen Kreisen auf Shoppingtouren gingen. „In dem Fall müssten wir sehr schnell die Notbremse ziehen“, sagte er. Die Kreise seien gebeten, sich mit ihren Nachbarn abzusprechen, um Aufläufe zu verhindern. Es sei eine Probe, ob das möglich sei.
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Wann öffnen die Freizeitparks?
Dafür gibt es bisher keinen Termin. Normalerweise starten der Europapark oder der Erlebnispark Tripsdrill mit Beginn der Osterferien. Laut einem Sprecher des Staatsministeriums werden die Ministerpräsidenten aber erst bei ihrer Runde am 22. März über diese Branche beraten. Die Saisonvorbereitungen mussten aber längst anlaufen, vor allem die Personalplanung ist jetzt extrem schwierig. Birger Meierjohann, Sprecher von Tripsdrill, hofft, dass zumindest das Wildparadies in Tripsdrill, das als zoologische Einrichtung gilt, bald wieder Besucher empfangen kann. Bei den Schlössern des Landes will man die neue Corona-Verordnung abwarten. 2020 gingen alle Parks nach Abklingen der ersten Pandemiewelle Ende Mai in den Betrieb.
Wann kann man in den Osterurlaub?
In etwas mehr als drei Wochen – am 2. April – beginnen im Südwesten die Osterferien, aber einige Schulen setzen bewegliche Ferientage zuvor schon ein. Die Reiseplanungen sind aber ungewisser denn je: was in den ersten Tagen des Aprils möglich sein wird, wovon abgeraten wird und was verboten ist – alles unklar. Man möge den „Osterurlaub noch nicht abschreiben“, sagt Guido Wolf, der für den Tourismus zuständige Minister im Land. Allerdings: Eine Zusage, dass die gefärbten Eier anderswo als im eigenen Garten gesucht werden können, kann er auch nicht geben.
Sind Übernachtungen im Hotel oder auf Campingplätzen möglich?
Bis zum nächsten Gipfel von Bund und Ländern am 22. März ist für Hotels keine Änderung der bisherigen Regeln geplant. Demnach dürfen Übernachtungsangebote nur für absolut notwendige Reisen gemacht werden, ausdrücklich nicht für touristische Zwecke. Für Hotelbetreiber gilt nun erst mal das Gleiche wie für Besitzer von Campingplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen: Sie brauchen weiter Geduld. „Ich weiß, wie unbefriedigend das ist – für die Unternehmer und für die Menschen, die über einen Kurzurlaub nachdenken“, sagt Minister Wolf. Entscheidend sei, dass so schnell wie möglich Schnell- und Selbsttests zur Verfügung stünden. „Testen könnte vor allem bei Campingplätzen, in Hotels oder bei Ferienwohnungen Öffnungen ermöglichen.“
Erlaubt das Testen mehr Reisen?
Dazu müssen noch viele Details geklärt werden. Da sich künftige Öffnungsschritte nach lokalen Infektionsparametern bestimmen ist es denkbar, dass Hotels an der Küste öffnen dürfen, in den Alpen aber nicht. Ob das dann bedeutet, dass Bayern an die Nordsee fahren dürfen, um dort zu übernachten, ist eine andere Frage.
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Wie steht es um Auslandsreisen?
Auch bei möglichen Auslandsreisen ist derzeit keine Lockerung in Sicht. Wer Deutschland verlassen hat, muss sich nach der Rückkehr auf Quarantäne und Kontrollen einstellen. Welche Gebiete in den Osterferien als besonders gefährdet gelten lässt sich im Moment noch nicht sagen. Ein Rat der Virologen steht aber fest: Jede vermiedene Reise ist eine gute Reise. Was das für die Verbraucher bedeutet, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale: Man müsse unbedingt auf flexible Stornierungsmöglichkeiten achten oder auf eine Bezahlung vor Ort. Sollte das nicht funktionieren lautet der Rat: „Lieber von der Buchung Abstand nehmen“.