Der Errichtung eines Katzengeheges im Ortsteil Lauffen - es umfasst 120 Quadratmeter – haben der Deißlinger Gemeinderats und der Lauffener Ortschaftsrat nachträglich zugestimmt. Foto: Weisser

Wegen Haustieren gibt es in Wohngebieten immer wieder Streitigkeiten zwischen Nachbarn. So auch im Deißlinger Ortsteil Lauffen: Dort zieht ein 120 Quadratmeter großes Katzengehege den Unmut von drei Anwohnern auf sich.

Deißlingen - Ein nicht alltägliches Baugesuch stand bei der gemeinsamen Sitzung des Deißlinger Gemeinderats und der Lauffener Ortschaftsräte auf der Tagesordnung. Begehrt wurde im Ortsteil Lauffen die nachträgliche Genehmigung eines Geheges für drei Hauskatzen. Das bereits ausgeführte Vorhaben war auch schon in der Bürgerfragestunde ein Thema. Die Bauherrin stellte zwar keine Frage, sie gab vielmehr zu ihrem Gesuch eine Erklärung ab.

Das Katzengehege sei ursprünglich in der Planung enthalten gewesen. Nach Auskunft der Baurechtsbehörde, dass gegen diese Einzäunung im Mischgebiet nichts einzuwenden sei, habe man das Katzengehege wieder aus dem Plan genommen.In dem Gehege befänden sich drei Katzen mit einem "Handicap", berichtete die Bauherrin.

Wintergarten statt Katzengehege?

Danach meldete sich ein Nachbar zu Wort und wies daraufhin, dass laut Plan ein Wintergarten vorgesehen gewesen sei. Er zweifelte, ob es bei drei Katzen bleiben werde. "Es ist ein Bauwerk, das man nicht in jedem Wohnbereich sieht", räumte Bürgermeister Ralf Ulbrich nach dem Sachvortrag von Ortsbaumeister Rainer Braun ein. Das bereits verwirklichte Vorhaben sei aus baurechtlicher Sicht jedoch "prinzipiell genehmigungsfähig". Er verstehe jedoch auch die Sorge und Bedenken der Anwohner, die eine größere Tierhaltung als Ersatz für ein Tierheim befürchteten.

Drei bis sechs Katzen fand Ulbrich als "angemessen". Eine größere Anzahl an Katzen müsste als "nicht verträgliche Tierhaltung" betrachtet werden und wäre in diesem Ausmaß nicht mit dem Einfügen in die Umgebung nach Paragraf 36 des Baugesetzbuches vereinbar. Aus Gründen des Fristablaufs hatte die Gemeinde das Einvernehmen vorsorglich versagt. Nun hätte die Verwaltung der Baurechtsbehörde eine stichhaltige Begründung nachliefern müssen.

Persönliche Meinung kein Ablehnungsgrund

"Ohne Rechtsgrundlage können wir das Baugesuch nicht ablehnen", stellte der Schultes fest. Persönliches Befinden sei kein Ablehnungsgrund. Die Baurechtsbehörde - so die Andeutung des Bürgermeisters - würde das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. "Es ist dann egal, was wir beschließen", folgerte daraus der Lauffener Gemeinderat Bernd Krause. Warum die Tiere nicht frei herumlaufen sollen, fragte Gemeinderätin Karin Schmeh in die Runde und blickte dabei in die Zuhörerreihen. Er wolle jetzt keinen Dialog mit der Bauherrschaft, warf Ulbrich ein und meinte: "So eine Tragweite hat das Baugesuch auch wieder nicht."

Es handle sich um kranke und schutzbedürftige Tiere, hieß es. Gemeinderat Hubert Holl stellte den Antrag, die Anzahl der Katzen auf drei zu beschränken. Die weitergehende Vorlage der Verwaltung (maximal sechs Katzen) fand jedoch eine Mehrheit. Im Ortschaftsrat gab es bei der Abstimmung keine Gegenstimmen. Im Gemeinderat votierten drei Mitglieder dagegen.

Nur Katzen dürfen gehalten werden

Ortschaftsrat Harald Buhlinger wollte wissen, ob bei diesem Beschluss auch andere Tiere in der Umzäunung gehalten werden dürften. Ulbrich ("Dafür wäre eine Nutzungsänderung zu beantragen") verneinte dies grundsätzlich. Von Angrenzern werde das Gehege für drei Katzen als störend und überdimensioniert empfunden, berichtete der Ortsbaumeister. Die überdimensionierte Größe – so die Befürchtung von Anwohnern – könne zu einer ganz anderen Tierhaltung führen. Braun teilte weiter mit, dass Anwohner der Bauherrin vorwerfen würden, im Vorfeld unzutreffende Aussagen gemacht zu haben. Darauf war die Lauffener Neubürgerin in der Bürgerfrageviertelstunde eingegangen.