Wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nur im Ansatz gestemmt werden soll, weiß niemand. Wahrscheinlich nicht nur in Schramberg. Foto: LaterJay Photography/Pixabay

Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Im Verwaltungsausschuss übten Stadträte harsche Kritik an der Art der Umsetzung.

Das Ganztagsförderungsgesetz hat die große Koalition aus CDU und SPD im September 2021 beschlossen, es trat kurz darauf in Kraft. Verpackt als Gesetz zur Jugendhilfe konnte der Bund in die Länderzuständigkeit eingreifen. Kerstin Flaig und Marcel Dreyer befassten sich mit den Konsequenzen für Schramberg.

 

Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands hatten sie in etlichen Austauschrunden mit den Schulleitungen ein Konzeptpapier erstellt und auf 36 Seiten die Problematik umfassend dargelegt. Flaig ist als Abteilungsleiterin für den Bereich Schulen zuständig, Dreyer als Leiter des Juks³ und dem Thema Ferienbetreuung involviert. Im VA lieferten sie ein ungeschminktes Bild der kommenden Belastung für die Stadt. „Das Konzept wird weiterentwickelt, denn viele Fragen sind noch nicht geklärt“, betonten die beiden. Auch die interkommunale Abstimmung sei noch nicht erfolgt. Zudem ist nicht geklärt, ab wann das Land welche Kosten trägt.

Kooperationsvertrag abschließen

„Wir reden von fünf Tagen pro Woche Betreuung mit jeweils acht Stunden“, machte Dreyer das Ausmaß der Belastung klar. Wichtiger Punkt dabei: „Der Rechtsanspruch besteht zunächst gegen den Landkreis“, ergänzte Flaig. Obwohl vieles noch unklar sei, hätten sie im Rat und der Verwaltung ein Bewusstsein dafür schaffen wollen. Für die Umsetzung sollen die Schulen mit dem Schulträger, also der Stadt, einen Kooperationsvertrag abschließen. Die Mitarbeiter sind zu schulen und weiter zu qualifizieren. Und natürlich sind zusätzliche einzustellen. Bei der Ferienbetreuung ist noch nicht klar, so Dreyer, ob es sich um eine Pflichtteilnahme handelt.

Eigentlich keine Permanentbetreuung

Eine grobe erste Hochrechnung lässt eine Steigerung der Betreuungsplätze erwarten, von 765 in 2023 auf 2920 in 2030. Dreyer ließ durchblicken, dass er das Vorhaben durchaus kritisch sieht: „Wir wollen vom pädagogischen Konzept her eigentliche keine Permanentbetreuung, sondern eine Entwicklung zum selbstständigen Menschen.“ Bis jetzt habe man für das Juks³ eine hohe Qualität der Betreuung erreicht, die Eltern seien zufrieden. „Was jetzt kommt, ist ein Systemwechsel, und wir warten auf die Eckpunkte vom Land.“

Harsche Bewertung

„Das ist eine Mammutaufgabe für die Kommunen, die fast nicht leistbar ist“, erklärte Thomas Brantner (CDU). Neben dem Raumbedarf werde das größte Problem sein, geeignetes Personal zu finden. „Es ist eine Frechheit, das alles den Kommunen aufs Auge zu drücken und sie mit der Finanzierung alleine zu lassen“, wetterte er. Er fragte, was alles zusätzlich gebaut werden muss. „Wir haben ein gutes Verhältnis zu den Umlandgemeinden, aber sie werden nicht alle ihre Kinder zu uns schicken können“, stellte er fest. Und was heiße das überhaupt genau, dass der Landkreis zuständig sei.

Raumbedarf ein Thema

„Der Raumbedarf ist wichtig, ein Riesenthema, das hohe Kosten bedeutet“, schwante es Tanja Witkowski (SPD/Buntspecht). Da sei überhaupt noch kein Land in Sicht. „Wir werden irgendwie anfangen müssen und es dann im laufenden Betrieb weiterentwickeln“, meinte sie. Mit Blick auf die drohenden immensen Kosten fragte Thomas Brugger (CDU), ob eine erste Kostenschätzung machbar wäre.

Neudeck poltert

Danach legte Udo Neudeck (Freie Liste) los. Er lobte den guten Vortrag von Flaig und Dreyer („Läuft runter wie Öl“) und redete sich dann mehr und mehr in Fahrt: „Man hat da etwas angeschoben, ohne die Details zu klären. Wenn man genauer hinschaut, entdeckt man viele Fallstricke. Die lassen uns damit im Regen stehen. Es ist frech zu sagen: Personal ist keins da, dann sollen es die Vereine machen.“ Ehrenamtlicher Einsatz am Mittag und Nachmittag könne aber nicht funktionieren. Für ihn ist das Gesetz zur Ganztagsbetreuung ähnlich wie das Heizungsgesetz ein Beispiel für ein von der großen Politik nicht richtig durchdachtes Vorhaben.

Mini-Schramberg erhalten

Ralf Rückert (Freie Liste) bekräftigte: „Wir brauchen professionelles Personal und wir brauchen Räume.“ Er schlug vor, sich das Offenburger Modell zur Ganztagsbetreuung anzuschauen. Hilmar Bühler (Aktive Bürger) lobte den „super Vortrag“ und das Juks³, das mit Mini-Schramberg ein hervorragendes Beispiel von Betreuung geschaffen habe, welches erhalten bleiben müsse. Und Gertrud Nöhre (SPD/Buntspecht) meinte mit Blick auf die Permanentbetreuung und das zu erwartende beschränkte Raumangebot: „Mir tun die Kinder jetzt schon leid, sie brauchen doch Rückzugsmöglichkeiten.“

Der Rechtsanspruch

Das Gesetz
zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird jener auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch zusteht. Um den Ausbau zu unterstützen, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Auch an den laufenden Ausgaben wird sich der Bund beteiligen.

Ziel ist:
Mehr Kinder sollen von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren und Familien mit Schulkindern Familie und Beruf besser vereinen können, besonders soll unfreiwillige Teilzeitarbeit seltener vorkommen.