Auch in Schramberg führen die Bäche Geröll ins Tal. Foto: Wegner

Einen offenen Brief hinsichtlich des Hochwasserschutzes hat Anwalt Jürgen Bett in seiner Funktion als Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Schramberg verfasst.

Schramberg - Die Ereignisse im Zusammenhang mit den Überschwemmungskatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und die hierdurch verursachten Schäden und menschlichen Opfer "rechtfertigen meines Erachtens eine intensive Beschäftigung mit möglichen vergleichbaren Ereignissen in Schramberg", schreibt er. Der Verein repräsentiere rund 1000 Mitglieder, größtenteils Eigentümer von Immobilien, deren Grundeigentum in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe zu Gewässern liege. Besonders betroffen seien alle Mitglieder im Bereich der Talstadt.

Soweit das Gebiet der Großen Kreisstadt Schramberg betroffen sei, halte es der Haus- und Grundeigentümerverein angesichts der veränderten klimatischen Bedingungen und der sich zuspitzenden klimatischen Verhältnisse für dringend angesagt, dass sich die Stadt Schramberg mit möglichen Szenarien auseinandersetze, um auf derartige Unwetterereignisse adäquat reagieren zu können.

Gefahrenanalyse

"Hierzu gehört sicherlich eine vordringliche Gefahrenanalyse und aber auch gegebenenfalls die Einleitung notwendiger Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, Sach- und Körperschäden zu vermeiden. Die topographische Situation in der Talstadt birgt ein unglaubliches Risikopotenzial, das bei Starkregenereignissen mit Niederschlagsmengen zwischen 100 und 150 Liter ohne Weiteres in eine Katastrophe münden könnte."

Von daher sei die Verwaltung und die Kommunalpolitik gefordert. Der Haus- und Grundeigentümerverein sei gerne bereit, im Namen seiner Mitglieder tatkräftig und konstruktiv an Konzepten mitzuwirken. Allein der Umstand, dass traditionell aufgrund der früher in Baden-Württemberg bestehenden Pflichtversicherung zur Abdeckung von Elementarschäden wohl davon ausgegangen werden kann, dass ein Großteil der Mitglieder über eine Elementarschadenversicherung verfügt und damit Gebäudeschäden abgedeckt wären, könne seines Erachtens, so Bett, nicht dazu führen, dass von Seiten der Verwaltung oder der Kommunalpolitik entsprechende Risiken nicht priorisiert behandelt würden.