Soldaten oder Terroristen? – Angehörige der Hamas. Foto: Ashraf Amra/APA Images via ZUMA /Ashraf Amra

Schwer bewaffnet sind Mitglieder der palästinensischen Organisation Hamas in Israel eingefallen. Sind das Soldaten, Milizionäre, Kombattanten – oder doch nur Terroristen? Die Sachlage ist eindeutig.

Aufmärsche in Uniform, Gleichschritt, Reih und Glied: Die militante palästinensische Organisation Hamas gibt sich seit Jahren alle Mühe wie Militär, zumindest wie das Sicherheitsorgan eines Staates auszusehen. Doch ist die Hamas, wonach sie aussehen will?

 

Tatsächlich wurde der jüngste Angriff der Hamas vom Gazastreifen aus von Uniformierten vorgetragen. Aber so gut wie keine ihrer Aktionen in Israel erfüllte den Tatbestand dessen, was die Haager Landkriegsordnung, das Humanitäre Völkerrecht (früher Kriegsvölkerrecht genannt), das Internationale Strafrecht oder die gemeinhin anerkannten „Gesetze und Gebräuche des Krieges“ als ein irgendwie legitimiertes militärisches Handeln einstufen.

Möglichst viele Zivilisten töten und verschleppen – das war eindeutiges Ziel der Operation. Die Hamas selbst hat das in zahlreichen von ihr veröffentlichten Videos dokumentiert. Ebenso, dass sie israelische Gefangene foltert, ermordet, als lebende Schutzschilde im Gazastreifen missbraucht.

Militärische Ziele – auf die sich rechtmäßige militärische Gewaltanwendung zu konzentrieren hat – spielten in den Operationszielen der Hamas praktisch keine Rolle. Es waren die israelischen Sicherheitskräfte, die den Kampf mit den Eindringlingen aus Gaza suchten, nicht umgekehrt. Jene nahmen lieber Ziele wie ein Musikfestival in der Negev-Wüste unter Feuer. Ein solches Vorgehen ist nach allen Regelungen, die es seit der 1. Genfer Konvention von 1864 weltweit gibt, ausdrücklich jedem verboten, der als Soldat, Legionär, Kombattant gelten will.

Wer ist ein rechtmäßiger Kämpfer?

Ausdrücklich hält Artikel 4 A 2 GA III des Internationalen Rechts, auf das sich auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag vorrangig stützt, fest, dass ein rechtmäßiger Kämpfer nur ist, wer „bei seinen Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhält“. Die Summe all dessen kennzeichnet die Hamas-Leute, die Israel überfallen haben, eindeutig als Terroristen. Sie sind keine rechtmäßigen Kämpfer einer regulären Streitmacht.

Entsprechend ist auf sie das Strafrecht anzuwenden. Was ausdrücklich nicht heißt, dass Hamas-Aktivisten, die gegebenenfalls in israelische Hände fallen, keinen Anspruch auf Menschenrechte oder auf faire Gerichtsverfahren hätten.

Die Regierung sitzt in Ramallah, nicht in Gaza

Hinzu kommt: Der von der Hamas mit diktatorischer Gewalt kontrollierte Gazastreifen ist kein Staat, ihre bewaffneten Organe sind auch aus diesem Grund kein Militär. Zwar anerkennen derzeit 138 Staaten einen – faktisch nicht existierenden – Staat Palästina, als Regierung aber keineswegs die Hamas in Gaza. Der anerkannte Staatschef ist Mahmud Abbas, der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde in Ramallah im Westjordanland.

Der kriminelle, terroristische Charakter der Hamas ist durch ihre öffentlich geäußerten Ziele – voran die Auslöschung Israels – und durch ihre Taten hinlänglich belegt. Entsprechend stufen die EU, Deutschland und die USA die Hamas als Terrororganisation ein.

Richtig ist, dass sie auch andere Seiten, Gliederungen und Funktionen hat. Unter den mehrheitlich armen Palästinensern hat sie sich Popularität nicht zuletzt durch Versorgungsleistungen erworben. Finanziert von arabischen Geberstaaten, indirekt aber auch durch die EU und durch Deutschland.

Klare Worte deutscher Richter

Wie weit dennoch der terroristische Charakter der Hamas im Vordergrund steht, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 3. Dezember 2004 kenntlich gemacht. Die Richter schrieben (Absatz bbb): „Hamas ist ein einheitliches Gebilde, bei dem die sozialen Aktivitäten, die von den der Organisation zuzuordnenden so genannten Sozialvereinen entfaltet werden, nicht von dem militärischen (terroristischen) und politischen Vorgehen von Hamas getrennt werden können. Mithin ist eine Unterstützung solcher Sozialvereine als mittelbare Unterstützung der terroristischen Aktivitäten von Hamas anzusehen.“

Anders als die Taliban

Fehl gehen Vergleiche der Hamas mit Organisationen wie etwa den afghanischen Taliban. Jene weisen in Teilen zwar ähnliche Strukturen auf und haben ebenfalls massive terroristische Gewalt entfaltet. Anders als die Hamas haben die Taliban diese Gewalt aber nicht quasi exklusiv auf Zivilisten konzentriert. Und kein Talib hat je im Auftrag dieser Organisation Zivilisten im Ausland ermordet.