Ausgelassene Stimmung an der Beat Parade in Empfingen – doch gelegentlich sind auch Drogen mit im Spiel. Foto: Begemann

Vorwurf Drogenhandel: Das Amtsgericht verurteilt einen 30-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte sagte, er sei nur der Bote gewesen.

Das Horber Schöffengericht des Amtsgerichts hat entschieden: Ein junger Mann, der auf der Beat Parade in Empfingen mit Drogen handeln wollte, wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haftstrafe verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird.

Drei Jahre dauert die gesamte Bewährungszeit, in der sich der Täter nichts zuschulden kommen lassen darf – ansonsten muss er ins Gefängnis. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht wirkte der Angeklagte ruhig, aber er sagte nichts zur Sache – seine Verteidigerin machte Angaben.

Drogen in Bauchtasche

Die Staatsanwaltschaft warf dem 30-jährigen Handwerker aus dem Landkreis Freudenstadt vor, dass er im vergangenen Jahr bei der Beatparade in Empfingen Cannabis, Ecstasytabletten, Amphetamine und Kokain verkaufen und unters Volk bringen wollte. Er hatte die Drogen am Körper und auch in einer Bauchtasche mit sich geführt. Bei der Einlasskontrolle fiel ein Springmesser in dieser Tasche auf. Von Security und Polizei wollte er sich zuerst nicht durchsuchen lassen.

Durchsuchung daheim

Als die Drogen bei dem Angeklagten sichergestellt wurden, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung des Täters. Dabei wurden Bargeld und weitere Betäubungsmittel sichergestellt.

Kurierdienst für 200 Euro?

Die Verteidigerin des Drogenhändlers erklärte im Auftrag des Angeklagten, dass er die Bauchtasche mit Drogen übergeben bekommen hatte und für diesen Kurierdienst 200 Euro und etwas Cannabis für den Eigenkonsum bekommen hatte. Über den Inhalt des Beutels, den er auf das Festivalgelände hätte schmuggeln sollen, habe er sich keine Gedanken gemacht und habe auch das verbotene Springmesser, das eigentlich eine Waffe ist, nicht gesehen. Er habe gesehen, dass Cannabis in der Bauchtasche drin war – den Rest will er nicht bemerkt haben, so seine Verteidigerin. Angst habe er, preiszugeben, wer ihm den Beutel übergab.

Ein Vater in Privatinsolvenz

Daher blieb der Name unausgesprochen. Er habe damals ein Cannabisproblem gehabt, welches er aber mittlerweile überwunden habe. Momentan befinde er sich in Privatinsolvenz und muss für zwei kleine minderjährige Kinder Unterhalt zahlen. Die Schulden seien durch Corona, seinen Lebensstil mit Drogen und durch eine Trennung und die Einrichtung einer neuen Wohnung zusammengekommen. Vier Zeugen wurden gehört – die Polizeibeamten waren entweder an der Beatparade im Einsatz, bei der Wohnungsdurchsuchung oder auch vor Ort in Empfingen bei der Durchsuchung des Täters.

Der Richter führte aus, dass bei dem Angeklagten auf der Beatparade 687 Konsumeinheiten Cannabis sichergestellt wurden, zudem das Amphetamin, die Ecstasytabletten, das Kokain sowie ein Narkosemittel, das Halluzinationen auslöst.

Der Besitz des Springmessers sei nicht erlaubt, da es als Waffe gelte.

„Räuberpistole“

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass sie dem Angeklagten seine „Räuberpistole“ mit der Übergabegeschichte des Drogenbeutels nicht glauben wollte, er habe bewusst die Drogen auf das Festivalgelände schleusen wollen. Mit dem Verkauf der Betäubungsmittel wollte er sein Budget aufbessern – dafür spreche, dass auch bei ihm zuhause Ecstasytabletten gefunden worden seien. Sie forderte zwei Jahre und neun Monate Haftstrafe für den Angeklagten.

Die Verteidigerin plädierte für eine Bewährungsstrafe – diesem Antrag folgte das Schöffengericht und blieb mit seinem Strafmaß von eineinhalb Jahren zur Bewährung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.