Der Angeklagte wollte mit dem Zug nach Oberndorf zurückfahren. Foto: Hezel

Versuchter Betrug lautete der Vorwurf, weswegen sich ein 19-Jähriger beim Amtsgericht Oberndorf verantworten musste.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben schätzungsweise erst seit 18 Monaten in Deutschland ist, stammt ursprünglich aus Afghanistan, von wo er nach der Machtergreifung der Taliban im Jahr 2021 eigenständig geflohen sei. In Afghanistan habe er aufgrund der schwierigen finanziellen Situation seiner Familie keine Schule besuchen können. Wenige Deutschkenntnisse habe er durch Youtube erworben, ließ der 19-Jährige über seinen Dolmetscher mitteilen.

 

Nach der Tat habe ihn das schlechte Gewissen gequält – eine Woche lang habe er nicht gut geschlafen. „Es tut mir Leid. Ich werde es auf keinen Fall wieder machen“, versicherte der 19-Jährige, der zudem darauf hinwies, dass zurzeit Ramadan sei, weshalb er auf keinen Fall in dieser Zeit lüge. Dies nahm der Richter interessiert zur Kenntnis.

Bruder verschwunden

Der Angeklagte räumte ein, Ende 2022 zunächst mit dem Zug von Oberndorf nach Stuttgart gefahren zu sein. Dort habe er beim Spazieren ein Ticket gefunden. Mit diesem habe er nach Oberndorf zurückfahren wollen. Doch sei der Plan jäh gescheitert, als der Kontrolleur klar erkennen konnte, dass es sich bei dem Ticket um eine Fälschung handelt. So habe er in Sulz aussteigen und 60 Euro bezahlen müssen, berichtete der Angeklagte weiter. Die vom Kontrolleur verständigte Polizei habe ihn schließlich nach Hause gefahren.

Derweil zeigte der Angeklagte sich ambitioniert. Derzeit warte er auf den Start seines Deutschkurses an der vhs, für den er schon einen Einstufungstest absolviert habe. Er lebe in Oberndorf in einer Wohngruppe und erhalte Sozialleistungen. Zwischenzeitlich habe er – unerlaubter Weise – als Putzkraft gearbeitet, weshalb er derzeit einen Teil der Sozialleistungen zurückzahlen müsse. Zu seiner Familie in Afghanistan habe er Kontakt – bis auf einen älteren Bruder, der tragischer Weise verschwunden sei. Er habe zurzeit eine Aufenthaltserlaubnis, befristet auf sechs Monate, ein Asylantrag sei gestellt.

Anwendung des Erwachsenenstrafrechts empfohlen

Die Jugendgerichtshilfe riet, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu bewerten. Zugute rechnete die Jugendgerichtshilfe dem Angeklagten seine Bemühungen um Arbeit und Sprachkurs und seine Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Terminen. Er mache in Summe einen vernünftigen Eindruck. Die Staatsanwältin wies zudem darauf hin, dass die 60 Euro Strafe durch den Angeklagten bezahlt wurden.

So schlug der Richter vor, das Verfahren ohne Urteil einzustellen, mit Auflage, dass der 19-Jährige 30 Arbeitsstunden in drei Monaten, sprich bis 15. Juni, ableistet. Das Angebot nahm der Angeklagte dankend an.