Bei einem Mann aus der Region Horb wurden zwei kurze kinderpornografische Videos entdeckt – dafür bekam er eine Haftstrafe. (Symbolfoto) Foto: © Tono Balaguer – stock.adobe.com

Prozesse wegen Besitz von Kinderpornos häufen sich derzeit. Grund ist eine Verschärfung des Gesetzes. Bei einem Mann aus der Region Horb wurden zwei kurze Videos auf dem Smartphone entdeckt – dafür bekam er eine Haftstrafe.

Horb - Wie die Kinderpornos auf das Smartphone des Handwerkers, der 1962 geboren wurde, gekommen seien, will Richter Albrecht Trick mehrfach wissen. Die Antwort, die der Beschuldigte gibt ist immer wieder die gleiche: "Ich weiß nicht, keine Ahnung." Doch vor zwei Tagen habe er zufällig einen Kollegen getroffen, der habe gesagt, ihm die beiden sekundenlangen Videos geschickt zu haben, angeblich aus Versehen, erzählt der Angeklagte. Wie der Kollege heißt und wo er wohne, wisse er allerdings nicht. Auch habe er sich die Videos gar nicht angeschaut.

Der Prozess beginnt schwierig, Richter Trick ist sprachlos. "Das verstehe ich jetzt nicht so richtig", meint er zu den Einlassungen. "Wenn es so ist, wie sie sagen, dann hätte ich ihren vermeintlichen Freund an den Ohren in den Gerichtssaal gezogen." Eindringlich ermahnt er den Mann auf der Anklagebank, noch einmal in sich zu gehen. "Es ist für alle peinlich... Früher hätte es wohl keine Anklage gegeben, jetzt hat der Gesetzgeber aber die Strafen verschärft", erklärt der Richter.

Richter versucht, dem Angeklagten eine Brücke zu bauen

Schon der bloße Besitz von Kinderpornos ist mit der Gesetzesverschärfung vom Juli 2021 zum Verbrechen erhoben worden, das zwingend eine Haftstrafe nach sich ziehe. "Und man braucht mehrere Umstände, um eine Strafe zur Bewährung auszusetzen." Der Angeklagte möge sich doch nochmals kurz mit seinem Verteidiger entsprechend beraten. Man kann auch sagen, Richter Trick versucht, dem Angeklagten eine Brücke zu bauen.

Nach kurzer Beratung kehren Verteidiger und sein Mandant zurück in den Gerichtssaal. "Er ist einfach intellektuell herausgefordert", sagt der Verteidiger. Aber sein Mandant räume jetzt ein, dass er die kinderpornografischen Inhalte in Besitz gehabt habe. Das späte Geständnis macht den Prozess deutlich einfacher.

Angeklagter hat sich laut Polizei kooperativ verhalten

Zwei Polizeibeamte, die seinerzeit ermittelt hatten, erklären, wie sie nach einem entsprechenden Hinweis im August vergangenen Jahres die Wohnung des Angeklagten untersucht hätten. Bei den Kinderpornos handele es sich um zwei kurze Videos, jeweils lediglich vier und etwas über 20 Sekunden lang – zu sehen seien kleine Jungs mit sexuellen Handlungen. Der Angeklagte habe sich aber kooperativ verhalten, etwa das Passwort für das Smartphone preisgegeben.

"Ich kann mich kurz fassen", meint denn der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Beschuldigte sei nicht vorbestraft, die Videos relativ kurz, durch die Gesetzesänderung aber eine Haftstrafe unausweichlich, die aber könne "an der unteren Grenze bleiben": Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung, fordert der Staatsanwalt. Auch die Verteidigung schließt sich dem an, ebenso Richter Trick in seinem kurz danach verkündeten Urteil. Zugleich verhängt er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. "Ich hoffe, wir sehen uns nicht mehr wieder", sagt der Richter als Schlusswort.