Verhandelt wurde der Fall des 25-Jährigen vor dem Amtsgericht Hechingen. (Symbolfoto) Foto: Klaus Stopper

Zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wurde ein 25-Jähriger vom Amtsgericht Hechingen verurteilt. Vorausgegangen waren sechs Straftaten im Jahr 2023. Die Kombination einer Persönlichkeitsstörung mit Drogen ließ das Fass öfters überlaufen.

Randale, Beleidigungen und Bedrohungen - die Liste an Vergehen des 25-jährigen Hechingers ist lang. Am zweiten Prozesstag vor dem Amtsgericht Hechingen ist am Mittwochabend das Urteil zu den insgesamt sechs Taten aus dem Jahr 2023 gefallen. Das hat für den Hechinger letztlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zur Folge. Der Verurteilte nahm die Begründung von Richter Ernst Wührl in Fußfesseln auf - ohne dabei große Emotionen zu zeigen.

 

Aggressionen richteten sich oft gegen Beamte

Dabei sind ihm diese bei den vorausgegangen Taten zum Verhängnis geworden. Was war passiert? Mehrmals hatte er seinen Aggressionen gegen Polizeibeamte freien Lauf gelassen, sich bei seiner Festnahme im Oktober 2023 gar auf einen Ringkampf eingelassen. In Gewahrsam hatte er im April zudem mit einem Stuhl auf einen Polizisten geworfen – diesen aber verfehlt. Anlass für die Einsätze der Polizei waren zumeist die Randalen in der eigenen Wohnung sowie bei Nachbarn. Dort hatte er laut Anklage unter anderem Türen eingetreten und eine Lampe zertrümmert.

Doch nicht nur auf die Polizeibeamten hatte es der 25-Jährige abgesehen. So bedrohte er im Juli auch eine vierköpfige Gruppe Minderjähriger vor dem Kaufland in der Gammertinger Straße und betrat trotz Hausverbot die Hechinger Aldi-Filiale und drohte einer Mitarbeiterin mit einer Ohrfeige. Ein Polizist im Zeugenstand sagte: „So eine Aggressivität habe ich noch nie gesehen.“

Abstinenz von Betäubungsmitteln empfohlen

Diese Aggressivität – so schilderte ein Sachverständiger am zweiten Prozesstag – sei auf die Kombination einer Persönlichkeitsstörung im Zusammenhang mit Drogenkonsum zurückzuführen. Diese Mischung bringe bei dem 25-Jährigen den Verlust der Steuerungsfähigkeit über seine Emotionen mit sich. Kurz gesagt: Die Kombination bringe das Fass zum Überlaufen. Er empfahl eine Abstinenz von Betäubungsmitteln sowie ein Antiaggressionstraining.

Das nahm auch der Verteidiger in seinem Plädoyer auf. Sein Mandat könne sich durchaus vorstellen, künftig sich einem solchen Training zu unterziehen und auch – mit Kontrollnachweisen – auf Drogen zu verzichten. Dafür forderte er eine zweijährige Bewährungsstrafe. Auch weil bei vier der sechs Delikte aufgrund der Persönlichkeitsstörung in Zusammenhang mit Rauschmitteln von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei. Das hatte der Sachverständige auch für vertretbar gehalten - aber nur bei drei von den sechs Taten.

Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft

Daran zweifelte auch der Staatsanwalt nicht. Dennoch: Aufgrund des umfangreichen Vorstrafenregisters und dem steigenden Maß der Gewalt bei den sechs Fällen im Jahr 2023 sah der Staatsanwalt keinen Raum für eine Bewährung. Stattdessen beantragte er drei Jahre Haft. Der Verteidiger wies bezüglich der Vorstrafen wiederum darauf hin, dass das letzte Rohheitsdelikt acht Jahre zurückliege. „Mein Mandat ist nun ein anderer Mensch.“ Zudem sei die Zeit in Untersuchungshaft seit der Festnahme zu beachten.

Trotz allem befand das Gericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht die verminderte Schuldfähigkeit in vier der sechs Anklagepunkte. Richter Wührl verwies aber ebenfalls auf das umfangreiche Vorstrafenregister mit neun Einträgen. Bereits als Jugendlicher hatte der 25-Jährige im Gefängnis gesessen. Verurteilt wurde er damals, weil er einem Mitmenschen unter anderem einen Stein ins Gesicht geworfen hatte. „Ich kann damit auch keine günstige Prognose für die Zukunft stellen“, erläutert Wührl weiter. Ein Nachbar im Zeugenstand hätte seiner Einschätzung nach gar zu Gunsten des nun Verurteilten gelogen, weil er Angst vor ihm habe. Dieser Umstand sage viel aus. Und so geht es für den 25-jährigen Hechinger erneut hinter Gitter.