Einen falschen Zwanziger hat der Angeklagte in Umlauf gebracht. Bewusst? Das ließ sich nicht beweisen. Foto: taddle - stock.adobe.com

Vor dem Amtsgericht Albstadt musste sich am Mittwoch ein 29 Jahre alter Mann wegen einer Zahlung mit Falschgeld verantworten. Das Gericht stellte das Verfahren ein, weil dem Mann ein Tatvorsatz nicht nachzuweisen war. Indes verhängte es eine Geldauflage.

Der junge Mann hatte, wohlgemerkt zu Fuß und mit Hund an seiner Seite, am 29. Mai 2021 am Drive-Thru des Burger King im Ehestetter Weg versucht, sein bestelltes Essen mit einem falschen 20-Euro-Schein zu bezahlen. Der Kassiererin war die Banknote jedoch suspekt gewesen, ein Stifttest hatte den Verdacht bestätigt, und daraufhin wurde die Polizei verständigt. Als die eintraf, war der verdächtige Kunde allerdings nicht mehr vor Ort; er hatte es vorgezogen, das Weite zu suchen. Was ihm nichts nützte; er wurde dennoch aufgespürt.

 

Zum Verhandlungstermin war er zusammen mit seinem Anwalt aus Berlin angereist: Der gebürtige Albstädter ist schon seit geraumer Zeit Hauptstädter; dass er vor zwei Jahren für längere Zeit in der alten Heimat weilte, lag daran, dass er sich dort um die schwerkranke Großmutter kümmern musste. Dass er der fragliche Kunde auf dem Video war, gab er zu, dass er mit dem falschen Zwanziger gezahlt hatte, ebenfalls – allerdings versicherte er, keine Ahnung gehabt zu haben, dass er eine Blüte im Portemonnaie trug. Woher sie kam, darüber könne er nur spekulieren: Er habe kurz zuvor im Drogeriemarkt eine Flasche Rotbäckchen mit einem Fünfziger bezahlt; der Zwanziger habe vermutlich zum Wechselgeld gehört.

Die Fälschung war so schlecht nicht gemacht – und einige Blüten in Ebingen im Umlauf

Zwei Fragen hatte das Gericht zu klären. Erstens: War es glaubhaft, dass der Angeklagte den falschen Zwanziger nicht als solchen entlarvt hatte? Der Polizeibeamte, der dazu als Zeuge befragt wurde, räumte ein, dass die Sache nicht ganz einfach gewesen sei. Zwar hätten grüner Balken, Wasserzeichen und Sicherheitsstreifen gefehlt, aber wer den Kipptest nicht mache und den Geldschein achtlos einstecke, dem müsse das nicht auffallen – und im Übrigen sei die Fälschung so übel nicht gewesen: An die 50-mal seien seinerzeit im Zollernalbkreis – und vor allem in Ebingen – Kopien einer 20-Euro-Banknote mit identischer Nummer in Umlauf gebracht worden; in 49 Fällen sei der Betrug nicht an der Kasse, sondern erst bei der Prüfung durch den Zahlungsdienstleister bemerkt worden: „Die Scheine waren unauffällig.“

Das bedeutete, dass dem Angeklagten ein Vorsatz nicht nachzuweisen war. Aber warum – Frage zwei – hatte er dann nicht gewartet, bis die Polizei kam, und sich ihr gegenüber rechtfertigt? Das hatte einen speziellen Grund: Der junge Mann stand gleich doppelt unter Bewährung, und diese offene Bewährung, erklärte er vor Gericht, habe er nicht gefährden wollen – der Fluchtreflex war offenbar zu stark. Aber wäre es gerade unter diesen Umständen nicht sinnvoller gewesen, zu bleiben, fragte die Richterin zurück – besser stehe er jetzt ja auch nicht da. Möglich.

Auch aus der Qualität des Abgangs des Angeklagten ließ sich nicht erschließen, ob er sich irgendwelcher Schuld bewusst war – er wich gesetzten Schrittes; seine eigene Aussage, er sei gelaufen, musste die Richterin für den Berliner Verteidiger übersetzen: Dem schwäbischen „Laufen“ entspreche ein hochdeutsches „Gehen“ – wenn der Schwabe es eilig hat, rennt er.

Das Verhalten des Angeklagten war nicht über jeden Zweifel erhaben

Am Ende einigte man sich gütlich: Das Verfahren wurde eingestellt; der Angeklagte bleibt straffrei und seine Bewährung ungefährdet. Dafür zahlt er, weil sein Verhalten ja doch nicht über jeden Zweifel erhaben war, eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro. Er durfte selbst entscheiden, wer den Betrag bekommt, und entschied sich für den „Weißen Ring“.