Einen falschen Zwanziger hat der Angeklagte in Umlauf gebracht. Bewusst? Das ließ sich nicht beweisen. Foto: taddle - stock.adobe.com

Vor dem Amtsgericht Albstadt musste sich am Mittwoch ein 29 Jahre alter Mann wegen einer Zahlung mit Falschgeld verantworten. Das Gericht stellte das Verfahren ein, weil dem Mann ein Tatvorsatz nicht nachzuweisen war. Indes verhängte es eine Geldauflage.

Der junge Mann hatte, wohlgemerkt zu Fuß und mit Hund an seiner Seite, am 29. Mai 2021 am Drive-Thru des Burger King im Ehestetter Weg versucht, sein bestelltes Essen mit einem falschen 20-Euro-Schein zu bezahlen. Der Kassiererin war die Banknote jedoch suspekt gewesen, ein Stifttest hatte den Verdacht bestätigt, und daraufhin wurde die Polizei verständigt. Als die eintraf, war der verdächtige Kunde allerdings nicht mehr vor Ort; er hatte es vorgezogen, das Weite zu suchen. Was ihm nichts nützte; er wurde dennoch aufgespürt.