Am 11. März 2009 erschoss Tim K. in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und dann sich selbst. Foto: dpa

Antrag abgelehnt: Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen bekommt für den möglichen Prozess gegen das Klinikum seines Sohnes keine Prozesskostenhilfe.

Heilbronn - Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen bekommt für den möglichen Prozess gegen das Klinikum seines Sohnes keine Prozesskostenhilfe. Einen entsprechenden Antrag habe die 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn abgelehnt, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Laut Zivilprozessordnung bekommt jemand, der die Prozesskosten wegen persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse nicht tragen kann, die Hilfe. Da die Entscheidung Gründe zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters enthält, könnten keine Angaben zu den Ablehnungsgründen gemacht werden. Der Vater habe bisher jedoch nur einen Klageentwurf eingereicht, ob er das Zivilverfahren weiter vorantreibt, sei dem Gericht nicht bekannt.

Der Vater des Amokläufers will mit der Klinik darüber streiten, ob diese möglicherweise für alle entstehenden Schadenersatzforderungen aufkommen muss. Sein Argument: Die Klinik habe nicht früh genug auf den Zustand des Sohnes hingewiesen. Am 11. März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. in Winnenden sowie in Wendlingen bei Esslingen ein Blutbad angerichtet. Mit der Waffe seines Vaters erschoss er 15 Menschen und sich selbst.