Foto: dpa

Wer sich nicht selbst angezeigt hat, soll weniger nachzahlen müssen als die Reumütigen.

Berlin - Für Altfälle auf Schweizer Bankkonten aus den Jahren 2000 bis 2010 gibt es voraussichtlich eine Amnestie durch die Hintertür. Die deutsche Steuergewerkschaft ist empört.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist so gut wie fertig. Damit steht fest: In Zukunft müssen Schweizer Banken hiesigen Steuerfahndern Auskunft geben, welche Vermögen deutsche Steuerbürger in der Schweiz geparkt haben.

Derzeit wird noch darum gerungen, wie die Altfälle von Steuerhinterziehung aus den Jahren 2000 bis 2010 behandelt werden. Nach Informationen unserer Zeitung will die Schweiz die Altfälle über eine Pauschalzahlung an den Fiskus und ohne namentliche Nennung des Steuersünders endgültig abschließen. Damit hätten deutsche Finanzämter bei allen Fällen , die vor 2010 keinerlei Anspruch mehr auf Rechts- und Amtshilfe durch die Schweizer Banken und Behörden.

"Zumutung für den ehrlichen Steuerzahler"

Dagegen regt sich heftiger Widerstand. Dieter Ondracek, Chef der Steuergewerkschaft, hält den Vorgang für "rechtsstaatlich nicht vertretbar". Für die "ehrlichen Steuerzahler wäre es eine Zumutung und für all diejenigen, die sich selbst beim Finanzamt angezeigt haben, wäre es geradezu eine Verhöhnung", sagte Ondracek den Stuttgarter Nachrichten.

Falls die pauschale und anonyme Abgeltung der Altfälle kommt, würden Steuerhinterzieher, die durch den Ankauf der Steuer-CDs entlarvt wurden, einigermaßen ungeschoren davon kommen. Laut europäischer Zinsrichtlinie werden 25 Prozent der Zinsen als Steuern an den Staat abgeliefert. Dies lehnt die Schweiz aber offenbar ab. Es heißt, sie habe der Bundesrepublik bislang einen Abschlag von nur fünf Prozent angeboten. In jedem Fall hätten all diejenigen Steuersünder, die sich aus Sorge vor der Entdeckung 2010 selbst angezeigt haben, das Nachsehen: Sie müssen je nach individuellem Steuersatz bis zu 70 Prozent der Erträge auf das Schwarzgeld ans deutsche Finanzamt abgeben.