Für die Lockdown-Monate müssen in Althengstett keine Kitagebühren gezahlt werden. Foto: Caroline Seidel/dpa Foto: Schwarzwälder Bote

Betreuung: Rund 85 000 Euro Kosten für die Gemeinde / Auch Einnahmeausfälle beim Hallenbad und Hallen

Althengstett (ahk). Einstimmig hat der Althengstetter Gemeinderat beschlossen, die bisher nur ausgesetzten Beiträge für die örtlichen Kindertagesstätten für die Lockdown-Monate April bis Juni den Eltern grundsätzlich zu erlassen.

Bedingt durch Corona wurde der Betrieb der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung auch in Althengstett ab dem 17. März durch die Corona-Verordnungen des Landes komplett untersagt. Lediglich eine Notbetreuung wurde aufrechterhalten – erst für Eltern in systemrelevanten Berufen, dann ab Mitte April erweitert auch auf andere Elterngruppen. Insgesamt wurden damals acht Gruppen "mit einer größeren Anzahl an Kindern" betreut, wie es in der entsprechenden Sitzungvorlage heißt.

Seit Mitte Mai erfolgte der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in den reduzierten Regelbetrieb – was eine Belegung mit maximal 50 Prozent der üblichen Betreuungsplätze bedeutete. Anfang Juni wurden alle kommunalen Kindertagesstätten, die Kita Neuhengstett und der Waldkindergarten mit allen Gruppen wieder geöffnet, ab da aber nur mit einer Platzzahl von 50 Prozent plus X. Seit dem 29. Juni nun sind alle Gruppen wieder in voller Stärke geöffnet.

Rein "aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht" sei ein kompletter Erlass der Entgelte umstritten, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter, da die Vorhaltungskosten auch trotz der Schließung der Kitas weiterhin bestanden und die Betreuungsangebote eh nicht kostendeckend betrieben werden könnten. Die fast unverändert anfallenden Kosten für den Betrieb der Betreuungseinrichtungen würden bei einem Erlass der Elternbeiträge allein von der Allgemeinheit der Bürger übernommen. Insofern könne begründeterweise ein Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung der Eltern auch während der Schließzeit geltend gemacht werden.

Aus eigener Kraft

Allerdings, so die Einschätzung der Gemeinde, hätten die Eltern "in dieser Zeit allein aus eigener Kraft eine Betreuungsleistung" erbracht, die "normalerweise von den öffentlichen Strukturen erbracht" werden müsste. Den Eltern habe zudem eine gesamtgesellschaftliche Unterstützung gefehlt, auf die sie sich in der Zeit des Lockdown hätten verlassen können; und "auf die sie sogar einen rechtlichen und gesetzlichen Anspruch haben". Die Allgemeinheit sei insofern "ihre zugesicherte und geschuldete Betreuungsleistung schuldig" geblieben. Daher bestehe "inhaltlich ein Schadenersatzanspruch der Eltern an die Allgemeinheit" für die ausgebliebene Unterstützung bei der Kinderbetreuung während des Lockdowns. Normalerweise trage die Allgemeinheit 90 Prozent der Betreuungs-Kosten, die Eltern zehn Prozent. In der Corona-Zeit aber hätten die Eltern 100 Prozent des Betreuungsaufwands übernommen, ohne von der Allgemeinheit unterstützt zu werden.

Dem Gemeinderat wurde daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten von April bis Juni zu erlassen. Wurden jedoch in dieser Zeit Betreuungsleistungen in Anspruch genommen, so würden für diese ab dem Monat Mai die entsprechenden Elternbeiträge erhoben. Aus Gründen der Vereinfachung würden diese Beiträge aber jeweils für den vollen Monat gültig. Dies sei den Eltern jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung so mitgeteilt worden.

Gegenwärtig rechnet die Gemeinde mit Kosten durch den Gebührenverzicht in Höhe von rund 85 000 Euro, weitere coronabedingte Einnahmeausfälle seien mit 130 000 Euro bei entgangenen Hallengebühren und fehlenden Einnahmen des Hallenbads zu verzeichnen. 26 000 Euro gebe es an Mehrausgaben für die Volkshochschule, um die dort entstandenen Einnahmeausfälle aufzufangen. Von den insgesamt so rund 240 000 Euro Einnahmeausfällen bei ungefähr gleichbleibenden Kosten trägt das Land rund 102 000 Euro, die Althengstett als Soforthilfe des Landes erhalten habe, um diese direkte Einnahmeausfälle aufzufangen – was einer Quote von 40 Prozent entspräche. Den Rest müsse die Gemeinde Althengstett allein aus ihrem Haushalt aufbringen.