Junge Flüchtlinge in einem Ausbildungsverhältnis zahlen in Althengstett künftig nur noch die Hälfte ihrer bisherigen Nutzungsgebühren. Foto: Hoppe Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge in Ausbildung halbiert / Hohe Kosten bei ÖPNV-Nutzung

Ausbildungsverhältnisse von Geflüchteten zu fördern und zu unterstützen, wird in Althengstett groß geschrieben. Daher änderte der Gemeinderat die Obdachlosen- und Flüchtlingssatzung.

Althengstett. Flüchtlinge, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden und dadurch höhere Ausgaben haben, werden dadurch finanziell deutlich entlastet. Die Gäugemeinde hat derzeit 81 zugewiesene Flüchtlinge. Elf davon befinden sich momentan in einem dualen Ausbildungsverhältnis bei Lehrmeistern und in Berufsschulen. Für ihr Engagement beim Erlernen der deutschen Sprache und der Ausbildung in einem handwerklichen Beruf sollen sie belohnt werden.

Oft weite Wege zu Betrieben

"Dieser Personenkreis muss seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus den Mitteln der Ausbildungsvergütung bestreiten. In Einzelfällen erhalten Auszubildende bei geringer Ausbildungsvergütung unterstützend Transfairleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz", so die Althengstetter Hauptamtsleiterin Gudrun Stahlhut. Die Auszubildenden nähmen oft weite Wege zu den Ausbildungsbetrieben und zur jeweiligen Berufsschule auf sich. Dabei entstünden beachtliche Kosten für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diesem Personenkreis müsse man entgegenkommen. Die Beschäftigungsverhältnisse der jungen Flüchtlinge müssten gefördert und unterstützt werden, argumentiert der Althengstetter Bürgermeister Clemens Götz. Dies sei auch ein ausdrückliches Bestreben des Landkreises Calw, so der Schultes.

Der volle Gebührensatz für die Unterkünfte werde von den Betroffenen als stark demotivierend erlebt und dies solle bei Auszubildenden künftig verhindert werden. Auch die Althengstetter Flüchtlingsbeauftragte Barbara Ogbone hält diese finanzielle Entlastung der Azubis für einen notwendigen und wirkungsvollen Schritt.

Der Gemeinderat ließ sich von den Argumenten der Verwaltung überzeugen und stimmte der Obdachlosen-und Gebührensatzung zu. Die monatliche Nutzungsgebühr für die Unterkünfte wird für die elf Auszubildenden halbiert und beträgt jetzt noch 147,50 Euro pro Monat. Für Besucher mit Übernachtung bei Menschen in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sind acht Euro für Erwachsene und fünf Euro für Kinder pro Tag zu bezahlen.