Mehrere Anbieter stellen das Neugeschäft ein. Andere ziehen sich aus der Beratung zurück und setzen auf externe Vermittler. Grund ist eine Änderung des Gesetzgebers.
Frankfurt - Das Angebot an Riester-Verträgen wird 2022 weiter schrumpfen. Eine Einstellung des Neugeschäfts plant beispielsweise die R+V, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Wüstenrot & Württembergische will sich künftig auf Wohn-Riester beschränken, also Verträge, mit denen Wohneigentum als Altersvorsorge gefördert wird. Die Stuttgarter Versicherung hat das Riester-Neugeschäft schon im August eingestellt, die Debeka bereits 2020. Laut dem Branchenverband GDV werden „mindestens zehn“ Versicherer im kommenden Jahr noch neue Riester-Verträge anbieten. Vor zehn Jahren waren es viermal so viele.
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Die Versicherungsgesellschaften müssten ab 2022 „alle Kosten, die in dem Vertrag drin sind, mit einer Marge von 0,25 Prozent abdecken“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Herbert Schneidemann, unserer Zeitung. Das sei angesichts des Aufwands für Abschluss und Verwaltung der Verträge schwierig. Schneidemann erwartet deshalb, dass die verbleibenden Anbieter Neuverträge verstärkt über Honorarberater vertreiben werden.
Hintergrund ist die Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent. Weil die Kapitalmarktzinsen so niedrig sind, dürfen Versicherungsgesellschaften künftig nur noch mit Zinserträgen in dieser Höhe kalkulieren. Bei vielen Verträgen wird auf Basis des Höchstrechnungszinses auch die den Kunden zugesagte Mindestrente berechnet, er wird deshalb auch Garantiezins genannt.
Mit seiner Absenkung folgte die Politik einer Empfehlung der DAV, das ist die Vertretung der Versicherungsmathematiker. Nicht erfüllt wurde allerdings deren Forderung, die Anbieter von der Pflicht zu entbinden, bei Riester-Verträgen einen hundertprozentigen Erhalt der Beiträge zu garantieren.
Diese Verpflichtung stellt die Versicherer vor ein Problem. Von den Beitragszahlungen behalten sie stets einen Teil ein, schließlich arbeiten sie nicht umsonst. Bis zum Eintritt der Kunden in den Ruhestand muss der Abzug wegen der Beitragsgarantie aber ausgeglichen werden. Wenn für diesen Ausgleich nur noch Zinseinnahmen von 0,25 Prozent im Jahr angesetzt werden können, dürfen auch die jährlichen Durchschnittskosten diesen Prozentsatz nicht überschreiten.
Zwar lagen bislang sowohl die tatsächliche Verzinsung von Riester-Verträgen als auch die Kosten in der Regel über dem Höchstrechnungszins. Aber nur dieser darf vorab bei der Kalkulation der Einnahmen angesetzt werden. Vor allem bei kurz laufenden Verträgen werden die so berechneten Einnahmen nicht mehr kostendeckend sein. „Eine 55-Jährige wird künftig wohl keinen Riester-Vertrag mehr bekommen“, kritisiert Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten.
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Teilgarantien sind bei anderen Rentenversicherungen gang und gäbe
Bei Rentenversicherungen ohne Riester-Förderung sind die Versicherer schon länger dazu übergegangen, die Garantien zu reduzieren. Hier wird meistens nur noch der Erhalt von 60 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Verluste sind also möglich. Dafür bieten reduzierte Garantien aber Chancen auf höhere Renditen, weil ein größerer Teil der Kundengelder in Immobilien oder Aktien angelegt werden kann.
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Bei Riester-Verträgen hingegen ist wegen der staatlichen Förderung ein hundertprozentiger Erhalt der eingezahlten Beiträge und Zulagen vorgeschrieben. Der DAV-Vorsitzende Schneidemann kritisierte, dies zwinge die Anbieter zu einer Anlage in Zinsprodukte, die seit Jahren kaum noch Rendite abwerfen. „Ein nominaler Beitragserhalt führt unter Berücksichtigung der Inflation real zu Verlusten“, sagte er. „Eine Garantie sollte künftig als Auffangnetz verstanden werden: Ich sichere den Fall ab - also dass beispielsweise der Verlust maximal 20 Prozent betragen kann. Das gibt mir Luft, mehr Renditen zu erwirtschaften.“ Die neue Regierungskoalition hat sich bislang nur auf eine Prüfung dieser Fragen verständigt.
Die Kosten müssen runter
Dass zugunsten der Sparer auch die Kosten gesenkt werden müssten, bestreitet die Versicherungsbranche nicht. Sie sieht den Schlüssel dazu allerdings in einer Reform des komplizierten staatlichen Fördersystems. Bei den Riester-Zulagen kommt es jährlich in Hunderttausenden von Fällen zu Rückforderungen, wenn sich an den finanziellen oder familiären Verhältnissen der Kunden etwas geändert hat. Wegen des damit verbundenen Aufwands haben sich in den vergangenen Monaten auch zwei große Anbieter von Riester-Fondssparplänen aus dem Neugeschäft zurückgezogen: Die DWS und die Deka, das ist die Fondsgesellschaft der Sparkassen.
Einen anderen Weg geht die Bayerische Versicherung, deren Chef der DAV-Vorsitzende Schneidemann ist. Sie wird ihre Riester-Verträge künftig nur noch über Versicherungsvermittler vertreiben, die für ihre Beratung direkt von den Kunden bezahlt werden. Bei der Kostenkalkulation muss die Bayerische dann nur noch den Verwaltungsaufwand berücksichtigen. Mit Honorarberatern arbeitet auch die Allianz zusammen, die parallel dazu aber weiter Riester-Verträge inklusive Beratungsleistung anbieten will.
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