Das Amtsgericht Nagold hat einen 48-jährigen Altensteiger wegen Betrug zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Foto: Köncke

Das Amtsgericht Nagold hat einen Mann aus Altensteig wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich Heizöl liefern lassen, aber nur einen kleinen Teil davon bezahlt.

„In der Gastronomie und den Bäckereien werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Sie sind seit drei Jahren ohne Beschäftigung. Wenn Sie so weitermachen, landen Sie in der Vollzugsanstalt Rottenburg“, redete Richter Martin Link dem Angeklagten ins Gewissen.

Der 48-Jährige hatte von einer Altensteiger Firma 3000 Liter Heizöl zum Preis von 5211 Euro geliefert bekommen und nur 300 Euro bezahlt. Nach langem Zuwarten zeigte ihn der Verkäufer an.

Vor Gericht schilderte der Arbeitslose seine Situation. Er sei vor einigen Jahren nach Altensteig umgezogen, um sich um das Haus der verstorbenen Eltern zu kümmern. Bewohnen würde er dort eine Zwei-Zimmer-Einliegerwohnung und sich um die 92-Jährige Oma im Heim kümmern. Nachdem ein früher gestellter Hartz-IV-Antrag abgelehnt wurde, habe er sich mehr schlecht als recht durchgeschlagen und am 6. April 2022 eine eidesstattliche Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit abgegeben. Weil im Haus der Eltern Schimmel aufgetreten sei, habe er handeln müssen und im Herbst vergangenen Jahres Heizöl bestellt. Wegen seiner prekären Lage habe er mit dem Mineralölhändler eine Ratenzahlung vereinbaren können, wäre für den Richter eventuell machbar gewesen.

„Wie soll es weitergehen?“

„Und wie soll es jetzt weitergehen?“ Er werde das 20 Jahre alte Auto der Oma verkaufen – „ich habe schon mit ihr darüber gesprochen, sie ist einverstanden“ – beantwortete der Beschuldigte die Frage von Link. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt könne man derzeit bestimmt einen guten Preis erzielen. Außerdem wolle er seine Musiksammlung zu Geld machen oder Möbelstücke verkaufen. Besser wäre für den Richter, sich eine bezahlte Tätigkeit zu suchen, zumal er Schulden von 10 000 Euro habe.

Bei der Verhandlung kam heraus, dass der Angeklagte vom Amtsgericht Nagold am 4. Oktober 2022 bereits zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt wurde, die gegenwärtig durch gemeinnützige Arbeitsstunden abgegolten wird.

Der Amtsrichter wiederholte seine eindringliche Mahnung, Bewerbungen zu schreiben. Schließlich müsse er seinen Lebensunterhalt finanzieren und jeder Einkauf könnte auf den nächsten Betrugsversuch hinauslaufen. Er wolle das auch versuchen, versprach der Beschuldigte. Die Sache sei aber – „auch wenn mir das niemand glaubt“ – kompliziert.

Frühere Strafe einbezogen

Die Staatsanwältin hielt den Betrug für erwiesen. Heizöl zu bestellen und zu wissen, dass man die Rechnung nicht bezahlen könne, sei eine bewusste Täuschungsabsicht. Auf Vorschlag des Richters bezog sie die frühere Verurteilung in ihrem Plädoyer ein und beantragte eine Gesamtstrafe von elf Monaten mit einer dreijährigen Bewährungsfrist. Link beließ es in seinem Urteil bei einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zwei Jahre dürfe sich der 48-Jährige nichts zuschulden kommen lassen, müsse 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekomme einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt, „der mithilft, dass Sie eine Arbeit aufnehmen“. So könne es jedenfalls nicht weitergehen. Der Altensteiger nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.