Das Amtsgericht Nagold hat einen 29-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: 29-Jähriger räumt Tat ein / Zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt

Altensteig. "Ich gestehe!" Kaum hatte Staatsanwalt Michael Augenstein die Anklageschrift verlesen, bekannte sich der 29-Jährige schuldig. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Arbeitslosen wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe.

Am 27. März hielt sich der Angeklagte in einem Nagolder Einkaufsmarkt auf und steckte eine Flasche Whisky in die Westentasche, ohne sie zu bezahlen. "Was haben Sie sich dabei bloß gedacht", wollte Richter Martin Link wissen. "Das war ein Kurzschluss, ich hatte bereits viel Schnaps getrunken", versuchte der Angeklagte den Diebstahl zu erklären. "Konsumieren Sie öfter Alkohol?" Nicht so extrem wie an diesem Tag, beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters, der ihn daran erinnerte, in ähnlichem Zustand schon einmal eine Straftat begangen zu haben.

Und Link zählte weitere Verfehlungen auf, die teilweise mit Gefängnisaufenthalten endeten. Die Palette reicht von Diebstahl, Raub und Körperverletzung bis zu versuchter Strafvereitelung, Erschleichung von Sozialleistungen und Sachbeschädigung.

Nachdem der Altensteiger ohne Berufsausbildung bereits auf Baustellen gearbeitet hat, will er sich demnächst bei einigen Firmen der Umgebung bewerben, versicherte der 29-Jährige. Zurzeit lebt er von Arbeitslosengeld II – und hat Schulden. Wie viel, konnte der Angeklagte in der Verhandlung nicht sagen. "Ich habe den Überblick verloren".

Zwischenzeitlich ist der 29-Jährige umgezogen, will an seinem neuen Wohnort nach eigener Aussage aber nicht lange bleiben, sondern in Bayern "neu anfangen".

Der geringe Wert des Diebesguts und der Umstand, dass der Angeklagte die Tat sofort eingeräumt habe, berücksichtigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, die viele Vorstrafen seien aber nicht wegzudiskutieren.

Augenstein beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnte und eine Geldbuße von 150 Euro.

Richter Link hielt das beantragte Strafmaß in seinem Urteil aufgrund der vielen Delikte "für gerade noch vertretbar". Statt der Geldzahlung muss Verurteilte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Damit zeigte sich der 29-Jährige einverstanden. Zum Schluss der Verhandlung hatte der Richter für ihn noch einen Ratschlag parat. In Bayern würden Mitarbeiter in der Gastronomie dringend gesucht, da seien die Chancen groß, genommen zu werden.