Die Stadt Altensteig will die weitere Entwicklung der Klinik am Markgrafenweg mit einem Bebauungsplan steuern. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

"Am Markgrafenweg": Gemeinderat fasst Billigungsbeschluss

Altensteig. Sehr ausführlich erläuterte die Leiterin des Altensteiger Bauamts, Nadine Hentschel, dem Altensteiger Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung die Situation zum Bebauungsplan "Am Markgrafenweg". Mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Billigungsbeschluss zum Vorentwurf gefasst. Nun können die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt werden.

Bevor Nadine Hentschel den anstehenden Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Markgrafenweg" ausführlich erklärte, sagte Sitzungsleiter und stellvertretender Bürgermeister Dieter Renz, dass sich die Verwaltung größte Mühe gebe, um am Markgrafenweg klare Verhältnisse zu schaffen. Zum einen sollen die Belange der dortigen Klinik berücksichtigt und zum anderen die Bürger geschützt werden.

Vor zehn Jahren bereits sei beschlossen worden, dass die Stadt einen Bebauungsplan "Klinik am Markgrafenweg" aufstellt. Der vorliegende Entwurf wurde aber aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt, war der Sitzungsvorlage zu lesen. Für den Bereich "Am Markgrafenweg" habe die Stadt am 11. Dezember 2018 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der auch die angrenzenden Wohngebiete beinhaltet. Ziel sei, eine städtebaulich sinnvolle und verträgliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Hentschel sagte, dass ein Bebauungsplan für das Gebiet "Am Markgrafenweg" erforderlich sei, da es für diesen Bereich nur einen alten Bebauungsplan gebe, der Baulinien und Baugrenzen regelt. Ansonsten gelte nur Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Faktisch handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet, das vorwiegend dem Wohnen und der Versorgung der dortigen Anwohner diene. Dort habe sich die gesundheitlichen Zwecken dienende Klinik entwickelt und allmählich bis zu einer kritischen Größe ausgedehnt. Ohne Bebauungsplan, so Hentschel, sei eine Steuerung der weiteren Entwicklung nicht möglich.

Die Stadt stelle Bebauungspläne immer dann auf, wenn es städtebaulich sinnvoll ist. Für das geplante Sondergebiet, so Hentschel, stünden Klinik und Wohnen gleichberechtigt nebeneinander. Begrenzt werde die Größenordnung auf maximal 50 Betten (bisher waren es 44) mit einer Beschränkung auf die Behandlung psychosomatisch Erkrankter. Emissionsrichtwerte stellten sicher, dass keine Störungen in das allgemeine Wohngebiet dringen. Die Steuerung mittels Bebauungsplan verhindere auch eine weitere Ausdehnung und Nutzung als Klinik und regele genau, was zulässig ist. Nachdem keine überdimensionierte Bebauung zugelassen werden soll, wird auf maximal zwei Vollgeschosse limitiert, Firsthöhen dürfen zehn Meter nicht überschreiten, und es gelten einheitliche Baugrenzen.

In den bisherigen gewerblich genutzten Bereichen Auerstraße/Markgrafenweg mit einem ehemaligen Lebensmittelgeschäft und einer ehemaligen Bankfiliale sollen Einrichtungen für die Verwaltung der Klinik, eine Physiotherapie-Praxis sowie Gruppen-, Sport- und Gymnastikräume eingerichtet werden. Diese Nutzungsänderungen seien aus städtebaulicher Sicht im allgemeinen Wohngebiet verträglich und müssten daher nicht als Sondergebiet ausgewiesen werden.

Ratsmitglied Marcus Lotzin (AfD) wollte wissen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Hentschel erklärte, dass der Betrieb sich weiterentwickeln muss, nicht zuletzt auch wegen der gesetzlich verpflichtenden Umstellung von Doppel- auf Einzelzimmer. Er könne nur wirtschaftlich erhalten werden, wenn sich die Bettenzahl auf 50 erhöhe – mehr würden jedoch nicht gebraucht. Dieses Vorhaben müsse seitens der Stadt Altensteig planerisch gesteuert werden. Dabei müsse das Wohngebiet erhalten bleiben. Diese Regelungen, sagte die Baubereichsleiterin, seien nur mit einem Bebauungsplan möglich.

Ratsmitglied Ursula Utters (SPD) verdeutlichte aufgrund der Einwände gegenüber Ratsmitglied Lotzin, was psychosomatische Erkrankungen bedeuten. Sie wollte damit auch irgendwelchen Spekulationen vorbeugen. Sitzungsleiter Renz ergänzte, dass die Einrichtungen für die Klinik schon jetzt erlaubt seien und darüber hinaus eine Neuordnung für die Anwohner nötig sei.

Für den Billigungsbeschluss sprachen sich 21 Ratsmitglieder aus, vier stimmten dagegen und ein Ratsmitglied enthielt sich der Stimme. Finanziell wirken sich die Planungskosten mit 35 000 Euro auf den städtischen Haushalt aus.