Berufung: Anwalt: "Er ist krank"

Altensteig/Tübingen (kö). Die Berufsverhandlung gegen einen Facharzt aus dem Oberen Nagoldtal wegen sexuellem Missbrauch einer Patientin wurde vom Landgericht Tübingen vertagt. Der Angeklagte war nicht erschienen.

"Er ist krank", teilte Verteidiger Wilfried Gaiser der Richterin zu Beginn der Verhandlung mit.

Verlesen wurden lediglich die persönlichen Verhältnisse des Humanmediziners und was ihm zur Last gelegt wird. Rückblick: Weil er eine junge Frau aus Altensteig sexuell bedrängt haben soll, hatte ihn das Amtsgericht Nagold im Juni 2019 zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Der Beschuldige stritt den Vorwurf ab.

Wegen starker Bauchschmerzen hatte die 22-Jährige den Facharzt für Traditionelle chinesische Medizin aufgesucht. Die Behandlung begann im Mai 2017. Nach mehreren Terminen habe der Doktor plötzlich ihre Oberschenkel massiert, dabei den Genitalbereich berührt und versucht, sie auf den Mund zu küssen, sagte die Klägerin vor dem Amtsgericht aus. Sie sei daraufhin entsetzt aufgesprungen und habe fluchtartig die Praxis verlassen.

Nach mehreren Anträgen der Verteidigung, die bis zum Vorwurf reichten, Richter Martin Link sei voreingenommen, stellte Staatsanwältin Edith Zug am dritten Verhandlungstag nach fünf Stunden den Antrag, den Arzt zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten zu verurteilen. Verteidiger Wilfried Gaiser plädierte auf Freispruch. Die 22-Jährige habe eine blühende Fantasie und bilde sich den sexuellen Übergriff ein.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro und der Zahlung von 2500 Euro Schmerzensgeld. Noch im Gerichtssaal erklärte der Verteidiger im Namen seines Mandanten, den Fall beim Landgericht neu aufrollen zu lassen.