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Die alten Streuobstbäume in Ichenheim benötigen dringend Pflege. Der Ortschaftsrat möchte diese nun ganz entfernen. Stattdessen sollen neue Bäume gepflanzt werden, bei denen sich die Bürger in die Pflege und Ernte miteinbringen können.

Ichenheim - Streuobstbäume sind schon lange Teil der hiesigen Kulturlandschaft. Allerdings verschwinden, so Ortsvorsteher Helmut Roth im Ortschaftsrat, immer mehr Bäume aufgrund der trockenen Sommer und des Alters der Pflanzen aus der Landschaft. Auch die Arbeit an den Bäumen sei nicht mehr so verlockend, wie es früher war. Deshalb werden die Bäume nicht mehr regelmäßig gepflegt und von Parasiten befallen. "Die Landwirtschaft ist auch nicht begeistert, wenn ein Baum in der Mitte eines Ackers steht", so Roth.

Zwei Flächen hat sich Roth angeschaut, auf denen die Bäume alt seien und hohen Pflegebedarf hätten. "Wenn wir uns nicht darum kümmern, fallen die Bäume um und sind weg", so Roth. Daher präsentierte er Ideen, wie dem entgegengewirkt werden könnte.

Auf einer Fläche bei der Natostraße seien die Bäume in ein hohes Alter gekommen. Sie hätten jedoch für die Natur einen hohen Wert und würden Vögel und Insekten eine Heimat bieten. Der Vorschlag Roths war, das Grundstück, auf dem die Bäume aktuell stehen, zu begradigen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dies würde dem Landwirt, der das Grundstück bewirtschaftet, entgegenkommen. Dazu würde das Streuobst auf den gemeindeeigenen Flächen erhalten bleiben. Die Pflege der Streuobstbäume, die aktuell der Bauhof übernehme, sei schwierig, erklärte Roth.

Er hofft jedoch, dass das Interesse seitens der Bevölkerung wieder steigt, dass die Äpfel aufgehoben und verwertet werden. Ähnlich verhält es sich mit einer weiteren Fläche in der Nähe des Täuferwalds. Die Bäume dort drohen umzufallen. Roths Vorschlag war, auch dieses Grundstück zu begradigen und neue Bäume zu pflanzen. Es sei auch denkbar, unter diesen Bäumen eine Bank aufzustellen, sodass ein Ort zum Verweilen entsteht.

Bäume sollen neu gepflanzt werden

Ralf Wollenbär (Freie Wählervereinigung) zeigte Bedenken bezüglich des Aufwands und der Pflege, die der Bauhof leisten müsse. Bislang wurden Streuobstwiesen verpachtet. Nun soll der Bauhof die Flächen pflegen, hier habe er "Bauchschmerzen". Er bevorzugte, dass die Pächter der Ackerflächen sich weiterhin um die Pflege des Geländes und die Bäume kümmern müssten. Er sei dafür, die Landwirte in die Pflicht zu nehmen, da die Bäume bislang mitten auf dem Acker standen und nun im Randbereich stehen werden.

Damit komme man den Landwirten schon entgegen. Die Pflicht, die Bäume zu pflegen, sollte auch in den Pachtverträgen festgehalten werden. "Das Ziel ist, dass die Bäume gepflegt werden", so der Ortsvorsteher. Er habe Hoffnung, dass jemand die Bäume schneidet und das Obst abholt und allgemein ein Umdenken in der Bevölkerung stattfindet.

Rudi Kaufmann (Wählervereinigung Umwelt und Leben) befürwortete die Vorgehensweise und regte an, die Maßnahme zu bewerben. Franziska Siegenführ (Wählervereinigung Umwelt und Leben) schlug vor, hinsichtlich der Verwertung der Früchte die Kindergärten und Schulen "mit ins Boot" zu holen. Dies sei allerdings vom Interesse der Eltern sowie der Lehrer und Erzieher abhängig. Die Kosten für den Pflegeaufwand blieben, so Roth, weiterhin an der Gemeinde hängen. Da das Problem rechtlicher Art sei, schlug Wollenbär vor, das Thema zu vertagen und die rechtlichen Gegebenheiten zu klären. Bäume könnten ohnehin schon bald nicht mehr gefällt werden (siehe Info), zudem sei die optimale Pflanzzeit für die neuen Bäume bereits vorbei. Das befürworteten auch die Ratskollegen, die aber insgesamt dafür waren, dass die Streuobstbäume neu gepflanzt und somit auf den gemeindeeigenen Flächen erhalten bleiben sollen.

Wann darf gefällt werden?

Es ist in der Regel verboten, Bäume und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden. Zulässig sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung. Dieses Verbot gilt nicht für Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen und auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, wie private Zier- und Nutzgärten. Zusätzlich ist bei einer Fällung der Artenschutz zu beachten. Demnach ist es unter anderem verboten, geschützte Tiere zu töten, ihre Entwicklungsformen zu beschädigen, ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungszeit zu stören.