Der Unfall ereignete sich auf der Ortsdurchfahrt. Foto: Schwenk

Gutachten des Sachveständigen liegt noch nicht vor. War es Unfall oder fahrlässige Tötung?  

Alpirsbach-Rötenbach - Fast drei Monate sind seit dem tödlichen Unfall bei einem Junggesellenabschied in Rötenbach vergangen. Unfall oder fahrlässige Tötung? Ein Gutachten soll helfen, diese Frage zu beantworten. Doch dieses lässt noch auf sich warten.

Es ist der 17. Juni 2018. Der Sonntag ist gerade angebrochen, als ein Jungesellenabschied in Rötenbach ein tragisches Ende nimmt. Die Gruppe ist zu Fuß an der B 294 auf Höhe der Abfüllanlanlage von Alpirsbacher Klosterbräu unterwegs. Immer wieder halten sich einige der Feiernden auch auf der Straße auf.

Gegen 1.30 Uhr passiert es. Ein 67-jähriger Autofahrer erfasst zwei Männer aus der Gruppe. Für den 34 Jahre alten Bräutigam kommt jede Hilfe zu spät, er stirbt noch an der Unfallstelle. Der 22-jährige Trauzeuge wird schwer verletzt in eine Klinik geflogen.

Die polizeiliche Ermittlungsarbeit sei abgeschlossen, erklärt Dieter Popp vom Polizeipräsidium in Tuttlingen am Dienstag. Die Sache liege nun bei der Staatsanwaltschaft in Rottweil. Was noch ausstehe, sei das Gutachten des Sachverständigen. Dies sei nicht ungewöhnlich, meint Popp. Gerade bei tödlichen Unfällen könne die Erstellung eines Gutachtens schon einmal zwischen drei und fünf Monate in Anspruch nehmen.

Das Gutachten soll klären, ob es sich bei dem Unfall um ein Unglück handelt oder ob sich der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Dafür müsse der Sachverständige einige Fragen beantworten, so Popp. Etwa nach den Lichtverhältnissen zum Unfallzeitpunkt. War die Fußgängergruppe gut zu sehen? Eine Rolle spiele dabei auch die Kleidung der Gruppe, so Popp. Waren diese dunkel gekleidet und dadurch schlechter zu erkennen? Oder hätte der Unfallfahrer die jungen Männer rechtzeitig bemerken müssen?

Auch das Verhalten der Gruppe spiele eine Rolle. Hielten sich die beiden Männer über einen längeren Zeitraum auf der Straße auf? Oder traten sie plötzlich auf die Fahrbahn? Habe der Unfallfahrer fahrlässig gehandelt, versuche der Gutachter dem Staatsanwalt entsprechende Anhaltspunkte für das festzulegende Strafmaß zu geben.