Bebauungsplan: Anregungen und Einwände zur Änderung von "Grundegert II"

Alpirsbach (cw). Zur geplanten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Grundegert II in Peterzell sind bei der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange viele Anregungen und Einwände eingegangen – nun ist eine zweite Anhörungsrunde erforderlich. Darüber informierte Gebhard Gfrörer vom Büro Gfrörer in Empfingen den Alpirsbacher Gemeinderat. Dieser beschloss die nochmalige Auslegung des geänderten Planwerks denn auch einstimmig.

Die Saier-Gruppe will ein neues Fabrikgebäude bauen, das südlich an das Produktionswerk GFV Verschlusstechnik angrenzt. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang von Peterzell in Richtung Aischfeld. Einige der Vorschläge des Landratsamts zu der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplan sollen auf Vorschlag von Stadtverwaltung und Planer nicht berücksichtigt werden, damit "eine gewisse Flexibilität der Architektur erhalten bleibt", wie Gfrörer betonte. Kritisch sah das Landratsamt einige Empfehlungen des Lärmschutzgutachtens. Inzwischen gibt es laut Gfrörer ein neues Gutachten, in dem keine Lärmschutzwände mehr vorgesehen sind.

In der Anhörung forderte ein Bürger vorbeugende Lärmschutzmaßnahmen. Verwaltung und Planer halten diese jedoch nicht für erforderlich. "Grundegert II" wurde nach Angaben der Verwaltung zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. In einem solchen dürften die Lärmimmissionswerte eines Mischgebiets nicht überschritten werden. Durch die Festlegung eines Mischgebiets im Zuge der Planänderung sollen auch die Wohnbebauung des anschließenden, derzeit nicht überplanten Bereichs an der Reutiner Straße und die dort noch bestehenden freien Grundstücke einbezogen werden. Ein Bürger meinte, dass es für seine Firma keine Erweiterungsfläche mehr gebe. Die habe er in dem Planbereich ohnehin nicht, sagte Gfrörer, denn die Fläche, auf der nun gebaut werden soll, sei schon seit längerer Zeit im Besitz der Familie Saier.

Mit einer überbauten Fläche von 17 000 Quadratmetern werde der Grenzwert nicht überschritten, entgegnete der Planer einem weiteren Einwand – das Limit liege in einem Mischgebiet bei 20 000 Quadratmetern.

Befürchtet wurde in der ersten Anhörungsrunde zudem eine Verschattung durch das Fabrikgebäude. Eine solche sei nur minimal gegeben, und auch das nur im Sommer, sagte der Referent und verwies auf eine Schattenanalyse. Nach der zweiten Auslegung des Plans könne wohl der Satzungsbeschluss gefasst werden, meinte Gfrörer.