Alpirsbach (wjh). Mit der Friedhofsatzung befasste sich der Alpirsbacher Gemeinderat bei

Alpirsbach (wjh). Mit der Friedhofsatzung befasste sich der Alpirsbacher Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. Stadtbaumeister Bernd Hettich erläuterte, dass eine Grababdeckung nur bis zu einem Drittel der Fläche erfolgen dürfe, Komplettabdeckungen seien nicht erlaubt. Auf Nachfrage von SPD-Stadtrat Karl Rumpf, dass in der Satzung nichts über die Kosten ausgesagt werde, sagte Bürgermeister Reiner Ullrich, dass in ihr nur die Nutzung geregelt sei. Die Entgelte würden über die Gebührenkalkulation mit der Gebührenordnung geregelt. Bei einer Enthaltung wurde die Satzung verabschiedet.