Die neue Bahnbrücke bei der Alpirsbacher Kläranlage ist eingesetzt, die Durchfahrtshöhe der Unterführung wurde auf gut vier Meter vergrößert – nun passen auch größere Lastwagen durch. Bis Mitte Oktober soll auch die Straße fertiggestellt sein. Foto: Wiegert

Rest-Arbeiten an Zufahrtsstraße laufen noch. Verblendung am Widerlager angebracht.

Alpirsbach - Die Bundesstraße an der engen Stelle im Kinzigtal ist schon seit Jahren saniert, nun wurde auch die Bahnbrücke erneuert und die Unterführung instandgesetzt: Das Umfeld der Kläranlage in Alpirsbach ist, anders als sie selbst, technisch voll auf der Höhe der Zeit.

Die alte Eisenbahnbrücke aus dem Jahr 1886 stand zwar unter Denkmalschutz, musste aber aus statischen Gründen ausgetauscht werden. Die sogenannte Parallelfachwerkbrücke wurde samt gemauerten Widerlagern durch eine neue Konstruktion ersetzt. Diese besteht aus zwei Kastenwiderlagern und einem eingleisigen Überbau.

Kostenrahmen eingehalten

Die neue Brücke wurde wie geplant während einer zweiwöchigen Sperrung Ende März/Anfang April in ihre endgültige Lage geschoben. Zum Abschluss der Arbeiten an der Bahnbrücke, so ein Bahnsprecher auf Anfrage unserer Zeitung, wurde die Verblendung an den beiden Widerlagern fertiggestellt. Bis Mitte Oktober sollen auch die restlichen Arbeiten an der Straße zum Klärwerk, die unter der Bahnlinie durchführt, abgeschlossen sein. Im November werden dann noch Restbepflanzungen vorgenommen.

In das gesamte Projekt investierte die Bahn rund 2,7 Millionen Euro – der Kostenrahmen ist stabil geblieben. Die Bahnbrücke und die Unterführung sind nun erneuert. Bei der Alpirsbacher Kläranlage steht eine grundlegende Modernisierung in den nächsten Jahren aber noch an. Der Sanierungsbedarf ist groß, eine Millioneninvestition wohl unumgänglich. Die befristete Zulassung der Kläranlage läuft Ende Juni nächsten Jahres aus. Die Zeit drängt also. Bei der nächsten Sitzung des Alpirsbacher Gemeinderats morgen, Donnerstag, geht es denn auch vor allem um die Zukunft der Alpirsbacher Kläranlage. Konkret: um die Beauftragung einer Rechtsberatung im Hinblick auf die Neustrukturierung im Abwasserbetrieb, einen Bericht über die Umsetzung der vollzogenen und geplanten Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte und einen überfraktionellen Antrag auf interkommunale Zusammenarbeit.