Vizemeister SC Potsdam, der VfB Suhl und der VC Wiesbaden kommen nach ihren Lizenzverstößen mit Punktabzügen davon, die nicht weh tun. Allianz MTV Stuttgart zweifelt deshalb das Lizenzierungsverfahren an.
Sportlich lief es nicht optimal für den SC Potsdam. Drei Satzbälle vergaben die Volleyballerinnen bei der 0:3-Niederlage (18:25,25:27,19:25) am Donnerstag im zweiten Durchgang, Allianz MTV Stuttgart hat vor dem Rückspiel am Mittwoch in Potsdam beste Chancen, den Einzug ins Viertelfinale der Champions League zu schaffen. Umso besser ging es für den Vizemeister am Tag danach aus.
Gegen den SC Potsdam läuft seit Sommer 2023 ein Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden. Dem Club wird vorgeworfen, bei der Anstellung von Spielerinnen und Betreuern Steuern und Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Danach wurden die Verträge rechtskonform neu aufgesetzt, woraufhin sich für die laufende Saison ein Finanzloch von 350 000 Euro auftat, das mittlerweile auch dank Hilfe der öffentlichen Hand gestopft worden ist. Wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, ist offen, die Volleyball-Bundesliga (VBL) aber hat das Geschäftsgebaren des SC Potsdam bereits jetzt sanktioniert.
Zum einen wurde eine Geldstrafe ausgesprochen, zu deren Höhe sich die VBL nicht äußert. In der Tabelle der Bundesliga-Hauptrunde (an diesem Samstag gastiert der SCP am letzten Spieltag erneut in Stuttgart) werden dem auf Rang vier liegenden Vizemeister zudem sechs Punkte abgezogen. Weil allerdings auch der fünftplatzierte VfB Suhl (sechs Punkte Abzug) und der sechstplatzierte VC Wiesbaden (drei Punkte Abzug) gegen die Lizenzierungsbestimmungen verstoßen haben, ändert sich an der Ausgangslage vor dem Beginn der Bundesliga-Zwischenrunde faktisch nichts. Was Aurel Irion ziemlich ratlos zurücklässt.
Der Geschäftsführer von Allianz MTV Stuttgart hatte harte Strafen für die Clubs gefordert, die sich nicht an die Regeln halten, ansonsten sei dies eine „Bankrotterklärung für das Lizenzierungsverfahren“. Und nun? „Beim Blick auf die Tabelle zeigt sich, dass es jetzt so ist, als wären überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen worden“, erklärt Irion, „wenn es nach derartigen Vergehen keine Strafe gibt, die weh tut, sehe ich im gesamten Lizenzierungsverfahren keinen Sinn mehr.“
Die VBL rechtfertigt ihren Urteilsspruch auch damit, zu wenig Sanktionierungsmöglichkeiten gehabt zu haben. Sie kündigte an, den temporären Ausschluss vom Supercup, Pokal oder von internationalen Wettbewerben sowie den Entzug des Heimrechts in den künftigen Strafenkatalog aufnehmen zu wollen. Aus Sicht von Aurel Irion kommen derartige Überlegungen zu spät: „Man kann sich ein Lizenzierungsverfahren doch nicht genau so hinbiegen, wie man es gerne hätte.“