BETRIFFT: unseren Bericht "Hund türmt nach Gewaltexzess" vom 19. September.

Nur mit Grauen und Entsetzen kann man den Artikel über die brutale Misshandlung des Hundes durch seinen Besitzer lesen. Gott sei Dank gibt es noch mutige und engagierte Nachbarn, die so etwas nicht einfach hinnehmen, sondern die Polizei verständigen. Dank gebührt auch einer entschlossenen Polizei, die nicht lange fackelt, das Tier rettet und dem Besitzer wegnimmt.

Was aber, wenn sich dieser ein neues Tier zulegt? Der Tierschutz müsste hier erweitert werden. So wie Verkehrssünder ihren Führerschein verlieren, sollten auch Hundebesitzer zumindest befristet das Recht verwirken, einen Hund halten zu dürfen. Danach wäre ähnlich dem Führerscheinverlust ein Eignungstest abzulegen. Überhaupt wäre ein solcher Hundeführerschein geeignet, den schnellen Kauf von Hunden zu unterbinden. In den Schweizer Kantonen Zürich und Thurgau ist der Sachkundenachweis obligatorisch, übrigens auch in Niedersachsen.

Misshandelte Tiere sind traumatisiert, brauchen nach der medizinischen Genesung viel Zuwendung, um das verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Die Kosten sollte man nicht der Allgemeinheit in Rechnung stellen, sondern dem vormaligen Besitzer.

Wenn Hunde sich in aggressive Bestien verwandeln, ist die eigentliche Bestie der Mensch, der den Hund dazu gemacht hat. Seit 16 Jahren steht der Tierschutz im Grundgesetz; Deutschland war das erste Land, das ihn in seine Verfassung aufnahm. Wenn uns die Werte dieser Verfassung etwas bedeuten, müssen wir sie leben und umsetzen. Tierhalter sind für das Wohlergehen ihrer Tiere verantwortlich. Wenn sie dieser Verantwortung nicht gerecht werden, sollte sie keine halten dürfen.

Walter Wadehn | Hechingen