Alte Bebauungspläne haben ihre Tücken. Heute werden manche Vorschriften lockerer gesehen

Alte Bebauungspläne haben ihre Tücken. Heute werden manche Vorschriften lockerer gesehen und sollten bei Bedarf nachgebessert werden.

Aichhalden (lh). Diese Auffassung von Bürgermeister Michael Lehrer teilten die Gemeinderäte in ihrer Sitzung und stimmten einem Antrag auf Befreiung einer geplanten Einfriedung zu. Nach Auskunft des Bürgermeisters beabsichtigen die Eigentümer an der Straße "Gäßle", ihr Grundstück zu Zollhausstraße und Gäßle hin mit einem Doppelstabmattenzaun einzufrieden. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Alter I" aus dem Jahr 1981. In den Bauvorschriften sei eine offene Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen auf maximal 0,80 Meter Höhe festgesetzt. Die Bauherren wollten ihren Zaun jedoch 1,25 Meter hoch anlegen und begründeten dies mit einem besseren Schutz für Kinder und zur Verhinderung von unerlaubtem Zugang auf ihr Grundstück. Dahinter sei eine lockere Bepflanzung vorgesehen. Die Verwaltung halte eine Befreiung für vertretbar, da die höhere Einfriedung keine Sichtbeeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer darstelle, argumentierte Lehrer. Dieser Ansicht folgten die Räte beim Beschluss.