Gemeinderat: Erweiterung des Gewerbegebiets Hinteraichhalden birgt Tücken / Zweite Offenlegung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hinteraichhalden – zweite Änderung und erste Erweiterung" ist eine Runde weiter und kann nun in die zweite Offenlegung gehen.

Aichhalden. Im Gemeinderat berichtete Ingenieur Sebastian Rolfes vom Büro Gfrörer über die bisherigen Schritte des Regelverfahrens.

Anlass der Änderung und Erweiterung sei die Absicht eines dort ansässigen Unternehmens King Kong-Tools, eine Betriebserweiterung in direkter Nachbarschaft zum bisherigen Standort anzustreben. Hierfür müssten die planungsrechtlichen Voraussetzungen in einem rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich betrage circa 3,3 Hektar.

Nach dem Aufstellungsbeschluss im Oktober sei eine einmonatige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt. Seitens der Bürger seien keine Anregungen eingegangen. Die Ergebnisse aus den Stellungnahmen der Behörden seien in einem Protokoll festgehalten, schilderte Rolfes.

Nach Auskunft von Bürgermeister Michael Lehrer ist der Lärm der Knackpunkt des Verfahrens, weil gegenüber dem Gewerbegebiet in südöstlicher Richtung ein Wohngebiet (Güntershöhe III) entstehe. Es müssten Lärmemissionskontingente ausgewiesen werden.

"In den Richtlinien wird klar dargestellt, wie laut ein Betrieb maximal sein darf. Die Firma muss ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen und nachweisen, wie viel Lärm an der empfindlichsten Stelle entsteht und dass Grenzwerte eingehalten werden. Dies nur in die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans aufzunehmen, reicht dem Gewerbeaufsichtsamt nicht aus", erläuterte der Bürgermeister.

Die Behörde bemängelt, dass Vorkehrungen zum Lärmschutz aus gewerblicher Nutzung nicht festgelegt seien. Eine 17 bis 40 Meter breite Pflanzgebotsfläche weise kein spürbares Lärmdämpfungsmaß auf, argumentiert das Gewerbeaufsichtsamt.

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass aufgrund der Beeinträchtigungen durch mehrere Bebauungspläne der Gemeinde (Hinteraichhalden, Koppengässle, Käppelesacker, Stolgen) die Population der Feldlerchen bedroht sei. Es müssten deshalb geeignete, und aufeinander abgestimmte Maßnahmen im Vorfeld umgesetzt werden. Zur Untersuchung der Auswirkungen auf den Feldlerchenbestand ist in den nächsten zwei Jahren ein Monitoring durchzuführen. Außerdem sind für Feld- und Haussperlinge mehrere Nistkästen aufzustellen. Hierzu ist vor Satzungsbeschluss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Naturschutzamt abzuschließen.

Einstimmig nahm der Gemeinderat das Abwägungsprotokoll zur Kenntnis, billigte den Planentwurf samt örtlichen Bauvorschriften und beschloss eine zweite, vierwöchige Offenlage. Hier haben Behörden und Öffentlichkeit nochmals Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern. Außerdem beschlossen die Räte die Festlegung von Lärmschutz-Kontingenten.