Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Hinteraichhalden wurde geändert und erweitert, um einem Unternehmen eine bauliche Erweiterung in unmittelbarer Nähe des Betriebsgebäudes zu ermöglichen.Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Holzbau Ginter bald im Gewerbegebiet / Standort in der Ortsmitte nicht mehr zeitgemäß

Die Bebauungspläne "Gewerbegebiet Hinteraichhalden" und "Stolgen" werden geändert, um dortigen Firmen die angestrebte Erweiterung in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb zu ermöglichen.

Aichhalden. Gleich zwei so genannte "vorhabenbezogene" Bebauungspläne lagen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Satzung vor. Wie Planer Sebastian Rolfes vom Büro Gfrörer erläuterte, müsse für das Vorhaben der Firma KingKong-Tools der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hinteraichhalden" erweitert und geändert werden.

Der neue Bebauungsplan, das die bisherige erste Änderung teilweise überlappe, erhalte den Namen "Gewerbegebiet Hinteraichhalden – zweite Änderung und erste. Erweiterung". Ein Teil des 3,26 Hektar großen Geltungsbereichs sei im Flächennutzungsplan (FNP) bereits als geplantes Gewerbegebiet ausgewiesen, ein anderer Teil als landwirtschaftliche Fläche. Deshalb müsse der FNP im Parallelverfahren geändert werden, schilderte der Planer.

Die Art der baulichen Nutzung orientiere sich am Bestand mit maximaler Gebäudehöhe von 14 Metern. In Richtung Wohngebiet Güntershöhe werde es keine Zufahrt geben. In diesem Bereich sei vorgesehen, Bäume und Büsche für den Lärmschutz zu pflanzen. Für den Eingriff in Natur und Landschaft seien Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Das vereinfachte Verfahren könne hier nicht angewendet werden, weshalb es im Regelverfahren zwei Offenlegungen mit je einmonatiger Dauer geben werde. Die erste Runde erfolge mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, die im Rathaus erörtert werden können, erläuterte Rolfes.

Auf Anfrage von Alexander Kunz räumte der Planer ein, der naturschutzrechtliche Ausgleich könne, da Feldlerchen gesichtet worden seien, nicht komplett innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Es brauche Maßnahmen an anderer Stelle.

Marcus Storz begrüßte die Transparenz der Gemeinde vor dem Verkaufsstart der Bauplätze im angrenzenden Wohngebiet Güntershöhe III. Darauf, unterstrich Bürgermeister Michael Lehrer, sei großer Wert gelegt worden. Die Gemeinde stehe in der Pflicht, erweiterungswilligen Firmen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Bei der Änderung des Bebauungsplans in "Stolgen – 2. Änderung" verfolge die Gemeinde die Absicht, den Holzbaubetrieb Ginter von zwei Standorten komplett auf den im Gewerbegebiet Stolgen zu verlagern und zudem eine Erweiterung des Betriebsgebäudes zu ermöglichen, betonte Lehrer.

Die knapp einen Hektar große und überplante Fläche befinde sich im Besitz der Gemeinde, die an den Holzbaubetrieb veräußert werde. Der Zimmereistandort in der Ortsmitte sei nicht mehr zeitgemäß. Die beabsichtigte betriebliche Erweiterung mit Produktions- und Büroräumen im Anschluss an den bestehenden Komplex hänge damit zusammen, dass ein Nachkomme der Inhaber in den Betrieb einsteigen wolle, so der Bürgermeister.

Nach Auskunft des Planers Sebastian Rolfes wird das Verfahren ebenfalls mit zwei Offenlagen abgewickelt. Auch hier kommen Feldlerchen vor. "Das ist häufig so, haben wir aber inzwischen gut im Griff", verwies der Planer auf die in solchen Fällen bevorstehende Umsiedlung der geschützten Tierart.

Thomas Engelhardt zeigte sich erleichtert, den Holzbaubetrieb aus der Ortsmitte auszulagern. "Das haben schon die Vorgänger-Bürgermeister Reinhold Kühner und Ekhard Sekinger angestrebt", erinnerte sich das Ratsmitglied. Die Entwürfe der Bebauungspläne sowie deren Planauslage für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit befürwortete das Ratsgremium jeweils einstimmig.