Der Bachlauf sei in Gefahr, schwante es den Behörden. Allerdings ist die Erddeponie hier gar nicht vorgesehen... Foto: Dold

Es war alles angerichtet: Ein geeignetes Gelände für eine Erddeponie am Mooswald gefunden, die Zufahrt geklärt und der Bedarf von künftigen Bauherren ist zweifellos vorhanden. Die Initiatoren schauen aber trotzdem in die Röhre – und das aufgrund durchaus kurioser Umstände.

Lauterbach-Sulzbach - Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts, teilte Hauptamtsleiter Andreas Kaupp im Gemeinderat mit, sehe bei diesem Anliegen Probleme. Gefordert wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein artenschutzrechtliches Gutachten – und weitere Unterlagen wurden angemahnt. Auch die Entwicklung von Ausgleichsflächen drei bis fünf Jahre vor dieser Maßnahme seien angesprochen worden, so Kaupp. Möglicherweise sei durch die geplante Erddeponie ein Biotop gefährdet.

Kein Biotop in der Nähe

Aufgrund all dieser Auflagen hisste die Gemeinde die weiße Fahne. "Die Anregung wird daher nicht weiter betrieben", sagte der Hauptamtsleiter. Erich Fehrenbacher, der das Ganze angefragt hatte, zeigte sich empört: "Das ist eine Sauerei, dass die Leute das aus der Ferne so entscheiden, ohne sich das Ganze einmal vor Ort anzuschauen."

Am Mooswald ist die Lage bei einem Besuch so: Ein Biotop sei hier weit und breit keines, sagt Gerold Fehrenbacher, auf dessen Grundstück die Erddeponie hätte betrieben werden sollen. Zudem wurde von den Behörden argumentiert, der Bach sei gefährdet. "Der Bach ist aber auf der anderen Seite des Hauses. Vermutlich haben sie da was durcheinander gebracht", so der Anwohner kopfschüttelnd. Fläche für die Erddeponie sei jedenfalls reichlich vorhanden.

Trockenes Grünland statt Nasswiese

Erich Fehrenbacher ärgert sich vor allem deshalb, weil die Einschätzungen der Behörde auf einer Vermutung basieren. "Wenn man das bei einem Termin besprochen hätte und es würde nicht gehen: kein Problem. Aber es fand weder ein Gespräch noch ein Termin vor Ort statt", sagt der Gemeinderat.

Auch er glaubt, dass die Behörde das falsche Grundstück beurteilt habe. Der Bachlauf und die Nasswiese seien aber gar nicht für die Erddeponie vorgesehen gewesen. Das entsprechende Grundstück liege einige Meter weiter und sei beim besten Willen keine Nasswiese, so Erich Fehrenbacher. Vielmehr sei es trockenes Grünland. Ein FFH-Schutzgebiet gebe es am Bach und an der Nasswiese, nicht jedoch an der vorgesehenen Erddeponie. "So etwas gehört vor Ort begutachtet", sagt Erich Fehrenbacher.

Bedarf ist in der Gemeinde Lauterbach schon alleine wegen des künftigen Baugebiets "Hölzleshof II" vorhanden. Sonst müsste der Aushub deutlich weiter – beispielsweise nach Bochingen – gefahren werden, zeigt Fehrenbacher auf. Das mache das Bauen noch teurer. Zudem sei eine solche Lösung nicht sonderlich ökologisch.

Volumen von bis zu 15 000 Kubikmetern

In einem internen Schreiben des Landratsamts, das unserer Redaktion vorliegt, werden allerlei Mutmaßungen angestellt. Diese "basieren auf einer Vermutung", wird geschrieben.

Im Schreiben heißt es beispielsweise: "Leider kann den bisherigen E-Mails nicht entnommen werden, welche Flächen für eine Deponie angedacht sind. Soweit von der Größe und vom Gelände her abschätzbar, ist bei einem Verfüllvolumen von bis zu 15 000 Kubikmetern eine Beeinträchtigung von angrenzenden Biotopen absehbar", lautet die Einschätzung aus der Ferne.

Beeinträchtigung von Biotopen?

Es handle sich um eine Nasswiese und einen Bachlauf. Es werde schwierig, eine Ausgleichsfläche zu finden, weil beinahe alle Feuchtbereiche im Offenland als Biotope erfasst und diese aufgrund von Trockenheit nur bedingt erweiterbar seien. Durch eine Verfüllung der Fläche könnten Biotope unterhalb beeinträchtigt werden, so der Rottweiler Befund.

Und weiter im Text im schönsten Beamtendeutsch: "In jedem Fall wäre sowohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung (inkl. vollumfänglichem artenschutzrechtlichen Gutachten) also auch, da sich der gesamte Bereich innerhalb des FFH-7715-341 (Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg) befindet, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen."

Abschüssige Wiese

Der Eingriff befinde sich auch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Sulzbachtal. Eine Erddeponie würde voraussichtlich zu einem Verstoß gegen die Schutzzwecke, einer Schädigung der Natur, einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und zu einer Errichtung eines Schuttplatzes führen.

Vor Ort ist auf dem vorgesehenen Gelände für die Erddeponie lediglich eine abschüssige Wiese zu sehen, die abgeschirmt von der Umgebung und kaum einsehbar ist. Aber das geplante Vorhaben ist nun zumindest auf Eis gelegt, wenn nicht gar gestorben. War den Beamten der Weg nach Sulzbach einfach zu weit?