Das Baugebiet Kappelberg III in Dörlinbach konnte noch verwirklicht werden. Für die Erweiterungen Kappelberg IV und V sieht es schlecht aus. Foto: Baublies

Einige Bebauungspläne rücken in Schuttertal in weiter Ferne. Im Gemeinderat hat Bürgermeister Matthias Litterst die Gründe dafür vorgestellt und erklärt, wie die Gemeinde nun vorgehen will.

Genutzt hatte die Gemeinde für die Ausweisung von fünf Baugebieten den Paragraf 13 b des Baugesetzbuches. Dieser ermöglichte es den Gemeinden, Flächen von bis zu einem Hektar außerhalb des Siedlungsgebietes für den Wohnungsbau zu überplanen – ohne Umweltprüfung und ohne parallele Ausweisung im Flächennutzungsplan. Die Flächen mussten an bestehende Wohnbebauung anschließen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli hat diese Vorschrift jedoch zur Gänze für rechtswidrig erklärt. Bürgermeister Matthias Litterst sprach bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag im Bergdorfhaus in Schweighausen von Auswirkungen auf die Bebauungspläne Bennacker III, Mühlhalde II (beide Schweighausen), Kappelberg IV und Kappelberg V (beide Dörlinbach) sowie Talblick III (Schuttertal).