Ein Anwohner kritisiert, dass ein Nachbar mit einer Doppelgarage seine Autos auf der Straße parkt. Doch es gibt keine Verpflichtung, eine Garage zu nutzen.
Die Frageviertelstunde zu Beginn der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Schabenhausen im Haus der Vereine nutzte Jürgen Müller, ein Bewohner des Baugebietes „Lohäcker“, um auf die Verkehrssituation im Bereich der Querstraße in der Lohäckerstraße einzugehen. Dort parken im Einmündungsbereich zu der Querstraße nach den Beobachtungen von Müller seit geraumer Zeit gleich vier Autos im öffentlichen Bereich. Dies führe dort immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die Verkehrsunfälle provozieren. Ein Anwohner, der dort ständig parke, verfüge über eine Doppelgarage und zwei Stellplätze, die jedoch ständig mit anderen Dingen belegt seien. Die Stellplätze würden zweckentfremdet. Müller sieht eine Pflicht zur Nutzung als Garage und wollte wissen, ob die Gemeinde dort im Sinne der Verkehrssicherheit etwas unternehmen könne.
Kein Parkverbot ausgewiesen
Grundsätzlich bestehe keine Pflicht sein Auto in der Garage zu parken, so Hauptamtsleiter Jürgen Lauer in seiner Antwort. Und wenn die von Müller angesprochenen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum stehen, wo kein Parkverbot ausgewiesen ist, dann dürfe dort auch geparkt werden. Laut Landesbauordnung (LBO) sei es so, dass Garagen natürlich zum Unterstellen von Fahrzeugen genehmigt würden, doch Garagen würden vielerorts anders genutzt.
Er werde diesbezüglich den Kontakt zum Landratsamt suchen. Das Problem sei aber sicher nicht einfach zu lösen. Zuhörer Walter Obergfell wies darauf hin, dass man bei dem Problem auch die Straßenbreite beachten müsse. Die Lohäckerstraße sei trotz der Parker jedoch breit genug, so Lauers Einschätzung.