Das Landesmobilitätsgesetz gilt als eines der wichtigsten Vorhaben der Landesregierung. Über den Entwurf von Verkehrsminister Hermann herrscht bei der Union allerdings Entsetzen.
Der Entwurf eines Landesmobilitätsgesetzes, mit dem Verkehrsminister Winfried Hermann im Land eine weitreichende Verkehrswende durchsetzen will, ist bei der CDU-Fraktion im Land auf scharfe Ablehnung gestoßen. Der Entwurf entspreche „in keiner Weise dem, was sich die CDU-Landtagsfraktion unter einem wirksamen und zukunftsgerichteten Mobilitätsgesetz vorstellt“, heißt es in einem Schreiben von Fraktionschef Manuel Hagel und dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Verkehr, Thomas Dörflinger, an Hermann, das unserer Zeitung vorliegt.
Der Entwurf entspreche auch nicht dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, und sei für die Fraktion „keine geeignete Grundlage für einen weiteren Prozess, der am Ende in eine Verabschiedung im Landtag münden soll“. Somit muss Hermann das Gesetz nach dem Willen der Landtags-CDU komplett überarbeiten.
Menschen sollen mehr zu Fuß gehen
Mit dem Gesetz strebt das Verkehrsministerium laut einem internen Papier, das unserer Zeitung vorliegt, einen „Wandel des Verkehrssystems und des Mobilitätsverhaltens an“. Das Ziel sei, dass Menschen häufiger zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Zudem solle die öffentliche Hand durch ihre Beschaffungspolitik dazu beitragen, dass vermehrt Autos mit klimaneutralen Antrieben eingesetzt werden.
Neue Stellen für die Überwachung
Zur Überwachung sollen in der öffentlichen Verwaltung neue Funktionen geschaffen werden, etwa in Form einer zentralen Überwachungsbehörde, die kontrolliert, ob öffentliche Auftraggeber tatsächlich saubere Autos beschaffen. Für die Kontrolle und für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sollen eigens Stellen geschaffen werden.
Überdies sollen Kommunen einen Mobilitätspass einführen können, der wahlweise durch Gebühren für die Einwohner, für die Arbeitgeber, für die Kfz-Halter oder für die Nutzung von Straßen finanziert wird. Die Zahlungen für den Pass sollen als Guthaben für den Kauf von Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden können.
Union: Beitrag zu mehr Bürokratie
Die CDU-Fraktion erklärt zu den Plänen, der Entwurf enthalte „zahlreiche Ziele, Unterziele und Leitbilder und wird insgesamt dem nicht gerecht, was ein gutes Gesetz leisten sollte: in einer schlanken Struktur das Notwendige regeln und gleichzeitig für eine gute Anwendbarkeit sorgen“. Das Gesetz mit seinen vielen verbindlichen Regelungen, Sollvorschriften, Berichtspflichten und Überwachungsvorgaben sei vielmehr „ein Beitrag für mehr Bürokratie in unserem Land“.
Neue Funktionen soll es auch im Zusammenhang mit dem Radwegenetz geben. Kreiskoordinatorinnen und Kreiskoordinatoren für die Radverkehrsnetze sollen kreisangehörige Gemeinden bei Planung, Ausbau und Erhalt des Radnetzes unterstützen.