Das KBA ruft den Konzern auf, bis Ende Juli mitzuteilen, wie die Probleme gelöst werden können. (Archivbild) Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich/IMAGO/Arnulf Hettrich

Weil wieder Vorwürfe der Abgasmanipulation im Raum stehen, droht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), tausende Mercedes-Autos stillzulegen. Die Einzelheiten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Mercedes-Benz mit der Stilllegung tausender Diesel-Pkw wegen Abgasmanipulation. Eine Reihe von in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 verbaute Motoren weise „unzulässige Abschalteinrichtungen“ auf. Das geht aus einem Schreiben des KBA an den Stuttgarter Konzern vom 5. Juli hervor. Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte am Freitag das Schreiben, zuvor hatten der „Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Die Motoren der fraglichen Reihe OM 642 standen bereits im Visier der Behörde und Mercedes musste nachbessern. Dies sei vom KBA „geprüft“ und „genehmigt“ worden, heißt es in dem Schreiben. Bei weiteren Untersuchungen seien aber weitere Softwarestrategien als „kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen“ bewertet worden. Deren Funktion listet die Behörde im weiteren Schreiben detailliert auf.

„Betriebsuntersagung“ droht laut KBA

Das KBA ruft Mercedes auf, bis Ende Juli mitzuteilen, wie die Probleme gelöst werden können, ansonsten drohe eine „Betriebsuntersagung“ – die Stilllegung der Fahrzeuge. Laut „Spiegel“ erbat das Unternehmen eine Fristverlängerung, Ende September ist ein Treffen mit KBA-Vertretern angesetzt. Der Hersteller dürfte dann Softwareupdates vorschlagen, für die die Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden müssten.

Mercedes-Benz bestätigte am Freitag, dass dem Unternehmen eine Anhörung des KBA am 5. Juli zugegangen ist. Man kooperiere „vollumfänglich“ mit dem KBA und stehe mit dem Amt schon seit längerer Zeit in einem Austausch über die beanstandeten Funktionalitäten. In der Stellungnahme heißt es: „Wir gehen derzeit davon aus, dass für Fahrzeuge, die von einer finalen Entscheidung zu den beschriebenen Funktionalitäten betroffen sein könnten, bereits Software-Updates entwickelt und im Feld verfügbar sind.“ Der Stuttgarter Autohersteller betont, dass das Anhörungsverfahren noch im Gange sei: „Die finale Entscheidung des KBA in der Sache bleibt abzuwarten.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals eine Reihe von Funktionen von Motoren für unzulässig erklärt. Bei Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung des Motors ausgeschaltet. Laut EuGH ist dies nur zulässig, wenn andernfalls nachweislich der Motor geschädigt werden könnte.

Zehn Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Softwareeinstellungen

Die DUH, die gegen den Einsatz von Abschalteinrichtungen geklagt und von der europäischen Justiz Recht bekommen hatte, kritisiert, dass in Deutschland weiterhin knapp zehn Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Softwareeinstellungen unterwegs seien. Das KBA-Schreiben an Mercedes sei der Umweltorganisation von einem „Whistleblower“ zugespielt worden.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und dem KBA werfen die Aktivisten „konspirative Zusammenarbeit“ mit den Autokonzernen vor und führen unter anderem an, dass für Verbraucher relevante Informationen wie die in dem Schreiben an Mercedes angesprochenen Abgasmanipulationen unter Verschluss gehalten würden. Der EuGH hatte erst im Juni in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fahrern von abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen Entschädigung zustehen kann.