Wettlauf gegen die Zeit. Material von S21-Baustelle nicht dauerhaft verfügbar. Einzelner Bürger verhindert Verbesserungen.
Vöhringen - Während der vergangenen zwei Jahre drangen nur wenige Informationen zum Thema Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 81 in Wittershausen an die Öffentlichkeit. Die Grundstücksverhandlungen sollten nicht gestört werden.
Warum die Gemeinde ihre bisherige Zurückhaltung aufgab, erläuterte Bürgermeister Stefan Hammer vor zahlreichen Zuhörern am Montagabend im Gemeinderat.
Es sei an der Zeit, der Bevölkerung den Stand des Verfahrens sowie die aktuellen Kostenberechnungen vorzustellen und mit Informationen auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken, sagte Hammer. Auch habe der Grundstückseigentümer die Geheimhaltung aufgegeben und die Angelegenheit aus seiner Sicht in der Öffentlichkeit kommentiert, fügte er hinzu.
Planungen genehmigungsfähig
Zudem seien die Planungen weit fortgeschritten und gemäß Abklärungen mit dem Landratsamt Rottweil und weiteren Behörden genehmigungsfähig. Auch Ortsvorsteherin Kerstin Jauch habe an zahlreichen Gesprächen teilgenommen. Doch leider komme man bei den Grundstücksverhandlungen nicht weiter.
Die Umsetzung steht und fällt aber nicht nur mit dem Grundstück, sondern auch mit der Verfügbarkeit des geologisch passenden Materials, das man sich von der S21-Baustelle erhoffte. Bald könnte es zu spät sein.
Andrea Kopp (CDU) überlegte, da der Eigentümer nicht zur Mitwirkung bereit sei, ob rund eine Million Euro für die Lärmschutzwand im stärker lärmbelasteten nördlichen Abschnitt nicht sinnvoll investiertes Geld wäre, wenn dafür andere Investitionen im Teilort gestrichen würden wie die Leichenhallen- und Rathaussanierung. Diese Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Einsparung läge bei maximal 200.000 Euro, doch die Leichenhalle duldet wegen drohender Schäden durch Feuchtigkeit keinen Aufschub. Die Ausschreibung wurde noch während der Sitzung beschlossen.
Einzelner Bürger verhindert Verbesserungen
Kornelia Ullmann (FBV) fand es traurig, dass ein einzelner Bürger Verbesserungen für die Mehrheit der Dorfbevölkerung verhindern könne und wollte beim Grundstückspreis keinen Präzedenzfall schaffen. Thomas Schmidt (FBV) wurde in seiner Hoffnung enttäuscht, durch eine dichte Bepflanzung an der K 5502 oder alternative Möglichkeiten eine Schallabweisung zu erreichen, ohne im Besitz des Grundstücks zu sein.
Axel Plocher (FWV) war klar, dass die Rechnung ohne das geologisch passende Z2-Material nicht aufgehe und fragte nach, wie lange dieses überhaupt noch verfügbar sei. Hammer entgegnete, man müsse spätestens für den letzten Tunnelstich in drei Jahren rechtzeitig den Hut in den Ring geworfen haben. Sonst sei das Ziel nicht mehr zu erreichen, die umfangreiche Verfüllung innerhalb einer zumutbaren Bauzeit und möglichst über eine Behelfsausfahrt an der A 81 zu bewerkstelligen.
Appell an die Vernunft
Helmut Maier (FWV) räumte ein, nicht alle Verzögerungen während der zweijährigen Verhandlungszeit seien dem Gesprächspartner anzulasten. "Jetzt hätten wir die Chance, zeitnah loszulegen, aber ein bis zwei Millionen schütteln wir nicht aus dem Ärmel." Anstatt das Projekt aufzugeben, appelliere er an die Vernunft und eine Lösung am Verhandlungstisch.
Letztlich sei die Abwägung, welche Projekte Priorität genießen sollen und was sie kosten dürfen, das Königsrecht des Gemeinderats, fasste Hammer zusammen.
Zum heutigen Stand seien zwei Millionen Euro jedenfalls ohne Gegenfinanzierung nicht machbar und ohne andere große Maßnahmen zu streichen. Auch wenn das Projekt kein Nullsummenspiel werde wie ursprünglich erhofft, sei man bereit, sich die Lärmreduzierung zur Erhöhung der Wohnqualität der Bürger etwas kosten zu lassen. Bei einem angemessenen Grundstückspreis sei es vorstellbar, die Kosten mittelfristig in einem Nachtragshaushalt darzustellen.
Einen zu hohen Kaufpreis könne man sich auch im Hinblick auf die Entwicklung der Durchschnittspreise und im Sinne der Gleichbehandlung bei künftigen Geschäftsabschlüssen allerdings nicht leisten.
"Wir hoffen auf zündende Ideen und eine fruchtbare Diskussion in der Öffentlichkeit und möchten nicht nachlassen in unseren Bemühungen, das Projekt voranzubringen", sagte Hammer. Die Gemeinde sei für jegliche Unterstützung dankbar, wolle sich weiterhin mit dem Gesprächspartner an einen Tisch setzen und hoffe auf ein Einsehen.
4,6 Millionen Euro für Lärmschutz an der Autobahn
Vöhringen (sf) - Geschäftsführer Paul Gauss vom gleichnamigen Büro Gauss Ingenieurtechnik aus Rottenburg stellte die Kostenschätzung für die geplanten Lärmschutzmaß-nahmen an der A 81 in Wittershausen vor, ohne den erforderlichen Grunderwerb zu berücksichtigen.
Ausgangspunkt waren die Werte zur Lärmreduzierung, die das Büro Zimmermann im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan ermittelt hatte. Durch den Wall im nördlichen Bereich läge die Verringerung bei drei bis vier Dezibel, durch die 475 Meter lange Wand im südlichen Bereich sogar bei bis zu 7,5 Dezibel. Im überwiegenden Teil von Wittershausen, so heißt es im Gutachten, seien Pegelabnahmen zu erwarten, deren Wirkung bis in eine Entfernung von rund 700 Meter zur Autobahn reichen.
Dafür ist ein beträchtlicher Aufwand erforderlich. Für den 14 Meter hohen Lärmschutzwall im nördlichen Bauabschnitt müssen 387.000 Kubikmeter Material eingebaut werden. Davon dürfen jedoch nur 144.000 Kubikmeter aus Z2-Material bestehen, für das die Gemeinde mit 20 Euro pro Kubikmeter rechnen kann.
Der überwiegende Teil muss unbelastetes Z0-Material sein, für das es lediglich sechs Euro gibt. Daraus ergeben sich Einnahmen von 4,3 Millionen Euro, denen knapp 3,3 Millionen Euro an Ausgaben gegenüberstehen. Sie setzen sich zusammen aus dem Einbau des Materials, zusätzlichen Humusbewegungen, einer Lärmschutzwand zum Lückenschluss auf 175 mal 3,50 Metern, dem Bau von Bewirtschaftungswegen, ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Planung und Bauleitung sowie Pflegekosten auf 30 Jahre und einem Puffer für Preissteigerungen und Unvorhergesehenes.
Saldiert ergibt sich ein Plus von 1,06 Millionen Euro, die zur Gegenfinanzierung des Abschnitts südlich vom Kreisverkehr eingesetzt werden sollen, aber für die vollständige Deckung nicht ausreichen. Allein die erforderliche Lärmschutzwand, 475 Meter lang und vier Meter hoch, verursacht Kosten von 950.000 Euro.
Insgesamt fallen dort weitere 1,3 Millionen Kosten an, denen für 11.000 Kubikmeter Z0-Material und 5000 Kubikmeter Z2-Material Erlöse von 166.000 Euro gegenüberstehen. Unterm Strich müsste die Gemeinde für die Summe aller Maßnahmen etwa 112.000 Euro aufbringen. Der Grunderwerb käme noch hinzu.