Ein 79-jähriger Mann aus Offenburg muss sich ab Freitag, 5. Mai, vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im November seine 63-jährige Ehefrau im Laufe eines Streits erwürgt zu haben. Foto: Goltz

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen einen 79-jährigen Mann aus Offenburg wegen des Vorwurfs des Totschlags einen Antrag im Sicherungsverfahren gestellt. Der Mann muss sich ab Freitag, 5. Mai, vor dem Landgericht Offenburg verantworten.

Dem Beschuldigten wird laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, seine 63-jährige Ehefrau in den frühen Morgenstunden des 25. November bei einem Streit, der in einer körperlichen Auseinandersetzung mündete, am Hals gewürgt zu haben, bis diese erstickte. Wiederbelebungsversuche des Beschuldigten selbst, als auch der von dem Beschuldigten alarmierten Notärztin blieben erfolglos.

„Da der Beschuldigte an einer krankhaften seelischen Störung leidet, wird zurzeit davon ausgegangen, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Tat jedenfalls vermindert schuldfähig war“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Jedoch könne auch eine „vollständige Aufhebung seiner Schuldfähigkeit“ nicht ausgeschlossen werden.

Sachverständiger muss Gefährlichkeit des Beschuldigten beurteilen

Sollte sich diese Annahme bei der Verhandlung bestätigen, könne das Gericht für die Tat keine Freiheitsstrafe aussprechen. Komme im Laufe des Prozesses ein psychiatrischer Sachverständige jedoch zu dem Ergebnis, dass vom Beschuldigten auch in Zukunft erhebliche Straftaten zu erwarten sind, so droht ihm die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, informiert die Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte wurde nach der Tat vorläufig im Zentrum für Psychiatrie Emmendingen untergebracht. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg beginnt am 5. Mai um 9 Uhr.