Dieser Funkmast erregt die Gemüter. Foto: Bantle

Gut gefüllt waren in der Sitzung des Gemeinderats in der Eschachhalle die Reihen der Zuhörer. Der Grund hierfür war ein Nachtragsbaugesuch. Dabei ging es um eine bereits im Jahr 2003 in einem Garten in der Graneggstraße errichtete und bisher nicht genehmigte Amateurfunkanlage mit einem 15 Meter hohen Stahlgittermast und einem zwölf Meter hohen Glasfibermast.

Niedereschach - Im Oktober gab es eine Baukontrolle des Landratsamts. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandene Amateurfunkanlage zu groß dimensioniert sei. Nach der Landesbauordnung seien nur Anlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern verfahrensfrei. Höhere Anlagen müssen baurechtlich genehmigt sein.

Dem Gemeinderat wurde jetzt das nachträgliche Baugesuch zur Kenntnis vorgelegt. "Das ist wieder das typische Beispiel dafür, dass solche nicht genehmigten Bauten einfach mal errichtet werden in der Hoffnung, dass die Baurechtsbehörde das dann nachträglich schon genehmigen wird", ärgerte sich Gemeinderat Rüdiger Krachenfels und fand mit diesen Worten Unterstützung auch bei anderen Ratsmitgliedern. Die fanden es überwiegend untragbar, dass man solche Bauten um die Hälfte höher errichtet als eigentlich genehmigt. Markus Dietrich drängte darauf, einen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Anwohnern und dem Antragsteller herbeizuführen. Sein Ratskollege Michael Asal betonte, wenn sich die Nachbarschaft durch den Funkmast massiv beeinträchtigt und gestört fühle, was die Einsprüche von mehreren Anwohnern ja zeigen, müsse da der Einfluss gegenüber dem Landratsamt entsprechend wirksam gemacht werden. Siegfried Reich stellte heraus, dass das Baurechtsamt, sollte nun auch dieses Bauwerk nachträglich genehmigt werden, kurz davorstehe, im Baurecht eine regelrechte "Anarchie" zu fördern. Das wies Bürgermeister Martin Ragg zurück. Das Baurechtsamt tue nur seine Arbeit. Der Gemeinderat dürfe nicht über die Landesbauordnung befinden.

Politisches Zeichen setzen

Da die Gemeindeverwaltung jedoch bereits im Voraus zu dem Baugesuch etliche Reaktionen aus den Reihen der Gemeinderäte erhalten habe, habe man sich darauf geeinigt, wenigstens politisch ein Zeichen zu setzen. Erfolgen sollte dies mit einem Empfehlungsbeschluss auf der Grundlage der Einwände der Anlieger an die Baurechtsbehörde. Diesem Vorschlag wurde in der abschließenden Abstimmung durch den Gemeinderat einstimmig entsprochen.

Das Baugesuch war bereits vor der Beratung Thema in der Frageviertelstunde. Im Namen der Anwohner ergriff Henning Frieder Stemler das Wort und erläuterte die Thematik aus Sicht der Anwohner. Er wollte von Bürgermeister Martin Ragg wissen, ob es richtig sei, dass es sich bei der Baugenehmigung um die nachträgliche Legalisierung einer unrechtmäßig aufgebauten Antennenanlage handle. Dazu lägen ihm zehn Einsprüche von Anwohnern vor. Fast alle Anwohner hätten seit Jahren erhebliche Probleme mit den Sendeaktivitäten des Betreibers, die meist nachts stattfänden. Störungen beim Radio- und Fernsehempfang wie auch beim W-Lan seien an der Tagesordnung. Ungeklärt sei auch was eine solche Anlage in gesundheitlicher Hinsicht bei den Anwohnern bewirke.