Rückblick vom 20. JuliStadtgespräch: Die Nachrichten des Tages
Nach dem tödlichen Faustschlag vor zwei Jahren in Freudenstadt, hat das Landgericht Rottweil den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. (Foto: Müller)