Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde zu unterbinden, ist Aufgabe des Gesundheitsamts. Foto: Sven Hoppe/dpa/Sven Hoppe

Das Gesundheitsamt warnt vor kosmetischen Behandlungen von nicht qualifizierten Personen. Oftmals seien nur Ärzte oder Heilpraktiker für bestimmte Eingriffe berechtigt.

„Mit dem Wunsch, makellos und jünger auszusehen, wenden sich Kunden oft an Kosmetiker“, teilt das Gesundheitsamt des Ortenaukreises mit und warnt: Die beliebte Faltenunterspritzung mit sogenannten „Fillern“ wie Hyaluronsäure dürften nur Ärzte oder Heilpraktiker vornehmen.

Wer in welchem Umfang zu einer Behandlung berechtigt sei, regele der Begriff der „Ausübung der Heilkunde“. Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Personen, die Eingriffe und Behandlungen an sich vornehmen lassen. „Auch kosmetische Behandlungen können zu einem körperlichen Schaden führen, teilweise mit langdauernden Schmerzen und Entstellungen. Deshalb ist auch hierfür eine entsprechende Ausbildung notwendig“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.

Ohne Ausbildung drohen Strafen

Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde zu unterbinden, ist Aufgabe des Gesundheitsamts. „Darunter fallen nicht nur klassische Heilbehandlungen, sondern auch Maßnahmen, die zur Verbesserung des Aussehens durchgeführt werden“, so Bressau. „Demnach darf eine Kosmetikerin keine Filler spritzen und Behandlungen mit Eigenbluttherapie durchführen. Diese Verfahren bergen die Gefahr, dass es zu Komplikationen kommt“, weiß die Medizinerin. „Selbst Ärzte benötigen Zusatzqualifikationen, bevor sie Filler unter die Haut spritzen dürfen. Wer ohne entsprechende Ausbildung trotzdem tätig wird, macht sich strafbar und kann dafür mit Freiheitsentzug bestraft werden“, macht Bressau deutlich.

Auch kosmetische Laserbehandlungen wie die Entfernung von Tattoos sowie Lipolyseverfahren, die das Fettgewebe reduzieren sollen, dürften nur noch Ärzte vornehmen, heißt es.

Beim „Microneedling“ – eine Methode der Hautverjüngung mit hauchdünnen Nadeln – werde zwischen kosmetischen und medizinischen Anwendungen unterschieden. „Medizinische Behandlungen beginnen ab einer Nadellänge von 0,25 Millimetern“, so Bressau. „Eingriffe, die unter die Haut gehen, sind in der Regel Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten. Deswegen raten wir allen Interessierten, sich vor einer Behandlung gut über die Qualifikationen des Anbieters zu informieren, auch ein Blick in die Räumlichkeiten kann hilfreich sein“, sagt die Expertin. „Und Finger weg von Anbietern, die auf Social-Media Eingriffe in Hotelzimmern anbieten, das ist unseriös und kann schlimme Folgen haben“, warnt sie.