Im Klinikum Wolfach hat es einen Fehlalarm gegeben. Den Feuerwehreinsatz muss das Krankenhaus nun bezahlen. Foto: Beule

Klinik muss wegen des Fehlalarms die Kosten tragen. Brandmeldeanlage hat ausgelöst. 

Ein Alarm im Wolfacher Klinikum hat zu einem Einsatz der Wolfacher Feuerwehr geführt. Schnell stellte sich heraus, dass es ein Fehlalarm war und kein Feuer zu finden war. Doch wer muss nun die Kosten für den Einsatz mit vier Fahrzeugen tragen?

Wolfach - Ein Alarm ging um 11.56 Uhr am gestrigen Freitag in der Leitstelle der Feuerwehr Wolfach ein. Die Brandmeldeanlage im Klinikum hatte ausgelöst. Innerhalb weniger Minuten waren 20 Feuerwehrmänner mit vier Fahrzeugen der Abteilungen Wolfach und Kinzigtal auf dem Weg in die Oberwolfacher Straße 10. Auch ein Fahrzeug der Feuerwehr Hausach war am Einsatzort. Schnell stellte sich allerdings heraus, dass die Brandmeldeanlage ohne triftigen Grund ausgelöst hatte.

Brandmeldeanlage alarmiert die Feuerwehr

"Solche Brandmeldeanlagen sind nicht mit den Rauchmeldern im privaten Haushalt vergleichbar, sondern sind meistens in Firmen eingebaut. Sie werden ohne Batterie betrieben und senden beim Auslösen direkt ein Signal an die Feuerwehr", erklärt Simon Jan Springmann, Pressewart der Wolfacher Feuerwehr. Ein Fehlalarm wie dieser könne ganz unterschiedliche Ursachen haben: Beispielsweise könnte sich Staub über dem Sender abgesetzt haben oder ein Tier könne für den Alarm verantwortlich gewesen sein.

Weil der Einsatzort in diesem Fall das Klinikum war, sei die Feuerwehr mit dieser Mannesstärke ausgerückt. "Dieses Vorgehen mit vier Fahrzeugen und vielen Feuerwehrleuten ist normal, denn wir gehen ja bei einem Einsatz immer davon aus, dass wirklich etwas vorliegt und wir löschen müssen." Glücklicherweise ist bei diesem Einsatz der Feuerwehr alles ruhig geblieben, die Klinik allerdings wird jetzt wohl dem Fehlalarm auf den Grund gehen müssen. Ein Fehlalarm durch die Brandmeldeanlage komme rund 15 Mal im Jahr vor, so Springmann.

Da beim Eintreffen der Feuerwehr kein Brand festgestellt werden konnte, bleibt die Klinik auf den Kosten des Einsatzes sitzen (siehe Info).

Weitere Informationen

Grundsätzlich ist der Einsatz der Feuerwehr gebührenfrei und dient dem Zweck, Menschen und Tiere aus lebensbedrohlicher Lage zu retten und Brände zu löschen. Dies ist gesetzlich in den Landes-Feuerwehrgesetzen beziehungsweise in den Gesetzen über den Brandschutz der Länder geregelt. Wird vor Ort jedoch ein Fehlalarm beispielsweise durch die Brandmeldeanlage festgestellt, muss laut Auskunft des Feuerwehr-Pressewarts Simon Jan Springmann dessen Inhaber die Kosten selbst tragen.