Justiz: 18-Jähriger erhält Geldstrafe / Führerschein eingezogen / Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

War es eine technische Störung, die im vergangenen Februar zu einen Unfall mit drei Verletzten geführt hat, oder nicht? Diese Frage hatte Richterin Ina Roser bei der Verhandlung am Wolfacher Amtsgericht am gestrigen Freitag zu klären.

Wolfach. In der Fortsetzung der Hauptverhandlung aus der vergangenen Woche wurden die Zeugen sowie der Sachverständige nochmals befragt. Dem Angeklagten wurden fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sowie dreifache Körperverletzung vorgeworfen.

Im vergangenen Februar soll der 18-jährige Angeklagte an einer unübersichtlichen Stelle eine Kurve geschnitten haben und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen sein. Da in der ersten Sitzung ein technischer Defekt am Motorrad des Unglücksfahrers nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die Verhandlung nun fortgeführt.

Gänzlich neue Erkenntnisse brachte die erneute Zeugenbefragung allerdings nicht. Ein Freund des Angeklagten besuchte in den vergangenen Tagen die Unfallstelle nochmals. Dabei seien ihm einige Dinge wieder eingefallen, die ihn seine ursprüngliche Aussage, der Angeklagte habe "zielstrebig die Kurve geschnitten" revidieren ließen. Es gebe an dieser Stelle keine Fahrbahnmarkierung, außerdem sei rechts ein Parkplatz, der in den Kurvenbereich münde. In der Dämmerung habe es dann so ausgesehen, als habe der 18-Jährige die Kurve geschnitten. Möglicherweise sei er Rollsplit auf der Fahrbahn ausgewichen. Zudem habe er sich nochmal die Handyfotos angeschaut, die er kurz nach dem Unfall aufgenommen habe. Diese habe er allerdings gelöscht.

Die 15-jährigen Sozia versicherte glaubwürdig, sich nicht an den Unfall erinnern zu können und bescheinigte dem Angeklagten eine sonst ruhige und besonnene Fahrweise.

Der Sachverständige wies anschließend darauf hin, dass ihm keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

Angeklagter kann sich nicht an Unfall erinnern

Allerdings bestätigte er, dass der an der Kurve liegende Parkplatz unbefestigt sei. Sollten kleine Steinchen auf die Fahrbahn gekommen sein, könnte das unter Umständen zum Fall geführt haben. Allerdings liege die Kollisionsstelle eindeutig auf der Seite des Unfallgegners.

Der Angeklagte selbst entschuldige sich. Zu wissen, dass er involviert war, mache ihm zu schaffen. Er habe gerade eine Ausbildung begonnen, zu seiner Arbeitsstelle fahre er nun mit Bus und Bahn. An den Unfallhergang kann er sich nicht erinnern, auch an die Tage direkt danach nur bruchstückhaft.

Aufgrund der drei verletzten Personen lehnte Richterin Roser den Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren einzustellen, ab. "Das ging nochmal glimpflich aus, hätte aber auch ganz anders enden können", gab der Staatsanwalt zu bedenken. Er warf dem 18-Jährigen einen erheblichen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor. "Der Unfall war vorhersehbar und vermeidbar", sagte er. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro. Zudem solle der Führerschein des Angeklagten für die Dauer von drei Monaten einbehalten werden. Außerdem solle der 18-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Man könne eine technische Störung immer noch nicht gänzlich ausschließen, gab der Verteidiger zu bedenken und plädierte auf Freispruch.

Richterin Ina Roser befand den Angeklagten für schuldig und verhängte eine Strafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Ihrer Auffassung nach habe sich der Unfall eindeutig auf der Gegenfahrbahn ereignet. In Bezug auf technische Mängel habe sie keinen Anhaltspunkt, der sie überzeugen konnte. Zudem sah sie den 18-Jährigen als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs an; der Führerschein wird eingezogen, vor Ablauf einer Frist von drei Monaten darf kein neuer ausgestellt werden. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Für die Anwendung des Jugendstrafrechts sehe sie keinen Raum, so die Richterin.